Ortsrecht

Was ist das „Ortsrecht“?

Im Bereich Ortsrecht stellt die Stadt Niederkassel eine Sammlung der wichtigsten ortsrechtlichen Vorschriften, insbesondere Satzungen und Verordnungen, bereit. Vorschriften, die nur eine einmalige oder kurzfristige Bedeutung haben, sowie Bebauungspläne, wurden nicht darin aufgenommen. Es bündelt damit die Regelungen, mit denen die Stadt ihre Aufgaben selbst vor Ort ordnet und steuert.

Rechtsgrundlage

Die kommunale Normsetzung stützt sich auf die Selbstverwaltungsgarantie des Landesrechts:
Art. 78 Abs. 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen gewährleistet Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht der Selbstverwaltung durch ihre gewählten Organe. § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt, dass Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung ordnen können – soweit Gesetze nichts anderes bestimmen – und bestimmt zugleich die Anforderungen an die öffentliche Bekanntmachung dieser Satzungen.

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit: Die nachstehenden Dokumente werden als Lesefassungen zur Information bereitgestellt. Rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils amtlich bekannt gemachten Fassungen (öffentliche Bekanntmachung gemäß § 7 GO NRW). Formale Abweichungen oder redaktionelle Bearbeitungen dieser Lesefassungen begründen keine Rechtsansprüche.

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