Europawahl

Informationen zu den Europawahlen

Letzte Wahl: 23.-26.05.2019
Nächste Wahl: 09.06.2024
Wahlperiode: Alle 5 Jahre

Europawahl 2024

Am 09. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die 10. Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Die Wählerinnen und Wähler bestimmen dann mit ihrer Stimme, welche Abgeordneten in das Europäische Parlament einziehen. Die Wahlperiode dauert grundsätzlich fünf Jahre.

Im Folgenden können Sie sich zur Europawahl 2024 ausführlich informieren:

Gewählt wird in den – nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs – nun 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zeitraum vom 06.-09. Juni, in Deutschland am 09. Juni 2024 – wie schon bei der letzten Wahl vor fünf Jahren – nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. In Niederkassel werden ca. 30.000 Personen zur Stimmabgabe bei der Europawahl berechtigt sein.

Was wird gewählt?

Bei der Europawahl werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments bestimmt.

Wer ist wahlberichtigt?

Gemäß § 6 Abs. 1 EuWG ist wahlberechtigt,

  • wer am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG ist und
  • wer am Wahltag seit mindestens dem 09. März 2024 in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehat oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufhält.

Wie wird gewählt?

Jeder Wähler hat eine Stimme, mit der er eine Partei oder sonstige politische Vereinigung wählen kann. Welcher Kandidat dann ins Parlament einziehen darf, obliegt alleine der Partei oder Vereinigung und muss im Vorhinein von dieser durch Listen festgelegt werden.

Sie sind Unionsbürger/-in?

Sofern Sie die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates besitzen, seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind und das 16. Lebensjahr am Wahltag vollendet haben, sind Sie gemäß § 6 III EuWG wahlberechtigt.

Sie sind Unionsbürger/-in und wollen in Deutschland an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Haben Sie in der Vergangenheit, also seit 1999 als Unionsbürger/-in in Deutschland einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis gestellt? Dann werden sie, sofern sie seitdem ununterbrochen Unionsbürger/-in in Deutschland sind, von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie müssen keinen erneuten Antrag stellen.

Weitere Informationen zu Unionsbürger/-innen finden Sie hier:

Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben außerhalb der EU?

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und außerhalb der Europäischen Union leben, sind Sie gemäß § 6 II EuWG i.V.m. § 12 Abs. 2 BWG als Auslandsdeutsche/r wahlberechtigt, sofern Sie:

  • nach Vollendung Ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehatten oder sich sonst im Wahlgebiet gewöhnlich aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt
  • oder aus anderen Gründen eine persönlich und unmittelbare Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Sie sind Auslandsdeutsche/r und wollen an der Wahl teilnehmen? Dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis sowie einen Wahlscheinantrag. Das Original des Antrags schicken Sie bitte postalisch an die zuständige Gemeinde. Den Antrag finden Sie hier:

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Auslandsdeutsche

Dies gilt nicht, sofern Sie sich nur vorübergehend im Ausland aufhalten und weiterhin in Deutschland gemeldet sind. Befinden Sie sich während der Europawahl im Ausland, können Sie per Briefwahl von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.

Weitere Informationen des Bundeswahlleiters für Deutsche im Ausland insbesondere Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche finden sie hier:

Informationen zur Möglichkeit der Briefwahl für Auslandsdeutsche

Sie sind Auslandsdeutsche/r und leben in einem EU-Mitgliedstaat?

Sofern Sie am Wahltag des 09. Juni 2024 die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens 3 Monaten in einem EU-Mitgliedsstaat gemeldet sind, gelten für Sie die Bedingungen eines Unionsbürgers. Sie können einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Bundesrepublik Deutschland stellen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier:

Informationen zur Wahl für Deutsche im Ausland

Wie bekomme ich Briefwahlunterlagen?

Ein Wahlschein ist der Nachweis über das Wahlrecht. Mit einem Wahlschein können Sie bei der Europawahl in jedem Wahllokal des Wahlbezirks wählen. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn Ihr Wahllokal noch nicht barrierefrei ist und Sie persönlich in einem barrierefreien Wahllokal in Ihrer Nähe wählen möchten.

Im Regelfall erhalten Sie zusammen mit dem Wahlschein die Briefwahlunterlagen. Dann können Sie Ihre Stimme per Post abgeben.

Der Versand von Briefwahlunterlagen ist uns derzeit noch nicht möglich. Diesen Service bieten wir ab ca. Anfang Mai 2024 an.

Wer dann durch Briefwahl oder in einem anderen Stimmbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigungskarte eingetragenen Stimmbezirk wählen möchte, kann dies unter Angabe:

  • des Namens,
  • Vornamens,
  • Geburtsdatums
  • und der vollständigen Anschrift in Niederkassel (evtl. zusätzlich der Reiseanschrift)

bis zum 07. Juni 2024, 18:00 Uhr wie folgt beantragen:

  • Online unter Verwendung des Online-Briefwahlantrages ab 29.04.2024 unter:

www.niederkassel.de/oliwa

  • Per E-Mail an: wahlen@niederkassel.de
  • Schriftlich mittels eines frankierten Postbriefes oder per Telefax an 02208/946629, jeweils formlos
  • oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (Versand der Karten voraussichtlich 06. Mai bis 10. Mai).

Es können mehrere Anträge in einem Postbrief zugestellt werden.

Die Postanschrift lautet:

Stadt Niederkassel
Wahlamt
Rathausstr. 19
53859 Niederkassel

  • Persönlich erreichen Sie das Briefwahlbüro ab Anfang Mai bis 07. Juni 2024, 18.00 Uhr. Bei Vorlage eines Ausweisdokuments, wie des Personalausweises oder Reisepasses kann dort auch sofort gewählt werden.
  • Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Nach dem geltenden Wahlrecht dürfen im Interesse aller Wahlberechtigten zur Vermeidung von Wahlmissbrauch telefonisch keine Anträge entgegengenommen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlbüros bitten hierfür um Ihr Verständnis
 

Öffnungszeiten des Wahlbüros:

Geöffnet hat das Wahlbüro voraussichtlich ab Anfang Mai 2024 zu folgenden Zeiten:

Montags bis freitags jeweils von 8.30 bis 12.00 Uhr
und donnerstags nachmittags von 14.00 bis 18.00 Uhr

Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus, im Erdgeschoss (Raum 036) und ist barrierefrei zu erreichen.

Unterlagen für eine andere Person beantragen

Wer Unterlagen für eine andere Person (auch Ehegatten oder Lebenspartner) beantragen möchte, muss durch eine schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Weil die Wahldokumente außerdem grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt oder verschickt werden, ist auch für die Entgegennahme eine Vollmacht erforderlich. Genutzt werden kann dazu der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte.

Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen abholen.

Wahlhelfer bei der Europawahl 2024

Für die Durchführung der Europawahl 2024 benötigt die Stadt Niederkassel ca. 200 Wahlhelfer, die bereit sind, als Mitglieder im Wahlvorstand des jeweiligen Wahllokals oder in einem Briefwahlvorstand zu helfen. Für diese ehrenamtliche Tätigkeit wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € gewährt.

Falls Sie sich am 09. Juni 2024 freiwillig engagieren möchten, noch nichts vorhaben und eine interessante Beschäftigung suchen, dann melden Sie sich doch als Wahlhelfer. Herr Bürger sagt Ihnen gerne in welchem Wahllokal noch freie Plätze zu besetzen sind.

Wer gerne eine solche ehrenamtliche Tätigkeit annehmen möchte oder nähere Informationen wünscht, wendet sich bitte an Jürgen Bürger, Tanja Apostelowitz oder Nils Börner im Wahlamt der Stadt Niederkassel in Zimmer 026 bzw. 025, Rathausstr. 19, 53859 Niederkassel. Die Mitarbeiter/-innen des Wahlamtes sind telefonisch unter der Rufnummer: 02208/9466 -109, -108 oder -104, per Fax: 02208/946629 und per E-Mail: wahlen@niederkassel.de erreichbar.

Ergebnisse der letzten Europawahlen