In unserem Wahl-FAQ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Wahlen in Niederkassel – von der Wahlberechtigung bis zur Briefwahl. Sollten Sie hier keine passende Antwort finden, hilft Ihnen das Wahlamt der Stadt Niederkassel gerne weiter.
1) Wer ist wahlberechtigt – je nach Wahl?
Voraussetzung ist die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Stadt Niederkassel.
Die weiteren Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Wahlart. Details finden Sie auf den jeweiligen Seiten:
Europawahl
Bundestagswahl
Landtagswahl
Kommunalwahl
Integrationsratswahl
2) Ich habe keine Wahlbenachrichtigung – kann ich trotzdem wählen?
Ja. Wenn Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, dürfen Sie wählen. Bitte bringen Sie in diesem Fall unbedingt einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
3) Was sollte ich ins Wahllokal mitbringen?
Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass dabeihaben. Falls Sie die Wahlbenachrichtigung nicht haben, reicht auch ein Ausweis.
4) Wann sind die Wahllokale geöffnet?
Alle Wahllokale in Niederkassel sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
5) Wie finde ich mein Wahllokal in Niederkassel?
Ihr Wahllokal ist auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben.
Zusätzlich können Sie Ihr Wahllokal einfach online im Wahllokalfinder suchen.
6) Was ist ein Wahlschein – und wofür brauche ich ihn?
Mit einem Wahlschein können Sie per Briefwahl wählen. So können Sie Ihre Stimme auch dann abgeben, wenn Sie am Wahltag nicht ins Wahllokal kommen können – zum Beispiel wegen Krankheit, einer Behinderung oder weil Sie unterwegs sind.
7) Wie beantrage ich die Briefwahl/einen Wahlschein?
Die Briefwahl können Sie ganz unkompliziert – persönlich, schriftlich oder online – beantragen; eine Begründung ist nicht nötig. Nähere Informationen können Sie hier entnehmen.
8) Aus dem Ausland wählen – geht das?
Ja, das ist möglich:
Bundestagswahl: Auslandsdeutsche können per Briefwahl teilnehmen, wenn sie rechtzeitig einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben.
Europawahl: Auch hier ist eine Teilnahme per Antrag möglich. Wer in einem anderen EU-Staat lebt, kann wählen – allerdings nur einmal insgesamt (entweder dort oder in Deutschland).
Bitte beachten Sie: Wahlbriefe aus dem Ausland müssen rechtzeitig im Wahlbüro eintreffen, damit diese zur Wahl zugelassen werden können.
9) Ich bin am Wahltag verhindert/krank – was tun?
Beantragen Sie am besten frühzeitig die Briefwahl. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. plötzliche Erkrankung) ist es möglich, noch am Wahltag einen Wahlschein zu bekommen. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an das Wahlamt.
10) Kann ich die Briefwahl auch direkt im Rathaus erledigen?
Ja. Sobald die Unterlagen vorliegen, können Sie im Wahlbüro im Rathaus persönlich wählen („Briefwahl an Ort und Stelle“). Über die Öffnung des Wahlbüros informiert die Stadt Niederkassel rechtzeitig per Pressemitteilung.
11) Ist barrierefreies Wählen möglich?
Ja. Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist vermerkt, ob Ihr Wahllokal barrierefrei ist. Außerdem können Sie eine Hilfsperson mitnehmen, wenn Sie Unterstützung benötigen. Für blinde und sehbehinderte Wähler*innen gibt es zudem spezielle Stimmzettelschablonen.
12) Ich möchte Wahlhelfer*in werden – wie geht das?
Wir freuen uns über Ihr Engagement! Sie können sich online über das Serviceportal anmelden.
13) Wo finde ich die Wahlergebnisse?
Die Ergebnisse für Niederkassel werden am Wahlabend ab 18:00 Uhr laufend im Online-Portal der KDVZ veröffentlicht.
14) Meine Frage ist nicht beantwortet – an wen kann ich mich wenden?
Das Wahlamt der Stadt Niederkassel hilft Ihnen gerne weiter:
Rathaus Niederkassel
Wahlamt
Rathausstraße 19
53859 Niederkassel
Telefon:
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E-Mail:
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