Kostenersatz Feuerwehr
Details
Die Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr im Rahmen der den Gemeinden nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) obliegenden Aufgaben sind unentgeltlich, sofern nicht durch Gesetze, Verordnungen oder Gebührensatzungen etwas anderes bestimmt ist.
Die Stadt Niederkassel hat eine Satzung über die Erhebung von Kosten und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr erlassen.
Sie haben einen Kostenbescheid der Stadt Niederkassel im Rahmen eines Einsatzes der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Niederkassel erhalten?
Sie haben Fragen zu dem Bescheid oder dem weiteren Vorgehen? Wenden Sie sich gerne an die genannten Ansprechpartner.
Kosten
Je nach Einsatz variabel
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Gebührensatzung Stadt Niederkassel