Kampfmittelräumung
Details
Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (zum Beispiel Patronen, Granaten). Auch Jahrzehnte nach Ende des 2.Weltkrieges werden bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden.
Ein Großteil des Niederkasseler Stadtgebietes liegt in sogenannten Kampfmittelverdachtsgebieten.
Bei Kampfmittelfunden wird von Seiten des Ordnungsamtes folgendes veranlasst
Absperrung des Gebietes oder Fundortes
Verständigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung
Einleiten weiterer Schritte nach Bedarf (z.B. Räumung bei einer ggf. erforderlichen Sprengung oder Entschärfung
Wichtig: Bei Fund eines Kampfmittels nicht berühren! Fundstelle markieren und Fundort räumen!
Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen! Den Fund beim Ordnungsamt (02208/9466 383) oder Polizei über 110 melden!
Kosten
Die Anfrage selbst ist kostenlos.
Sollten auf Grund der Gefährdungseinschätzung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes weitergehende Untersuchungen (Sondierungen, Probebohrungen etc.) erforderlich werden, so könnten diese unter Umständen kostenpflichtig werden. Ebenso können noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, zum Beispiel durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung, Aufbauten, Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.
Weitere Informationen zu entstehenden Kosten enthalten die Hinweise für Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht beim Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf.
Unterlagen
Diverse Formulare
Bearbeitungsdauer
ca. 4 Wochen
Verfahrensablauf
Einreichung benötigter Unterlagen per E-Mail
„Antrag auf Luftbildauswertung“ ausfüllen und mit Deutscher Grundkarte (Maßstab 1:500) an Ordnungsbehörde senden. Gerne können Sie dafür eine Karte von tim-online (https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/) verwenden.
Rückmeldung der Ordnungsbehörde an Antragsteller
Ggf. Einreichung "Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-flächenhafte Überprüfung " oder „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-Verdachtspunkt " inkl. Betretungserlaubnis, Lageplan (Karte), Bestätigung der Leitungsfreiheit
Die Benennung der pdf-Dokumente ist bitte wie folgt vorzunehmen
Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-flächenhafte Überprüfung.pdf
Betretungserlaubnis.pdf
Leitungsfreiheit.pdf
Lageplan.pdf
Rückmeldung der Ordnungsbehörde an Antragsteller
Ggf. Sicherheitsdetektion veranlassen
Den genauen Verfahrensablauf können Sie bei dem zuständigen Sachbearbeitenden individuell für Ihr Grundstück erfragen.
Rechtsgrundlagen
Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.
Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)
Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung)