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Kampfmittelräumung

Details

Kampfmittel sind Bomben, Munition und Munitionsteile (zum Beispiel Patronen, Granaten). Auch Jahrzehnte nach Ende des 2.Weltkrieges werden bei Erdarbeiten Kampfmittel gefunden.

Ein Großteil des Niederkasseler Stadtgebietes liegt in sogenannten Kampfmittelverdachtsgebieten.

Bei Kampfmittelfunden wird von Seiten des Ordnungsamtes folgendes veranlasst

  • Absperrung des Gebietes oder Fundortes

  • Verständigung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes der Bezirksregierung

  • Einleiten weiterer Schritte nach Bedarf (z.B. Räumung bei einer ggf. erforderlichen Sprengung oder Entschärfung

Wichtig: Bei Fund eines Kampfmittels nicht berühren! Fundstelle markieren und Fundort räumen!

Unbefugte vom Fundort fernhalten und warnen! Den Fund beim Ordnungsamt (02208/9466 383) oder Polizei über 110 melden!

Kosten

Die Anfrage selbst ist kostenlos.

Sollten auf Grund der Gefährdungseinschätzung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes weitergehende Untersuchungen (Sondierungen, Probebohrungen etc.) erforderlich werden, so könnten diese unter Umständen kostenpflichtig werden. Ebenso können noch Kosten durch die Vorbereitung der abzusuchenden Grundstücksfläche entstehen, zum Beispiel durch das Freiräumen von Bewuchs, Pflasterung, Aufbauten, Einmessen von Geländepunkten und andere erforderliche Maßnahmen.

Weitere Informationen zu entstehenden Kosten enthalten die Hinweise für Anfragen zu einem möglichen Kampfmittelverdacht beim Kampfmittelräumdienst der Bezirksregierung Düsseldorf.

Unterlagen

Diverse Formulare

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Verfahrensablauf

Einreichung benötigter Unterlagen per E-Mail

  • „Antrag auf Luftbildauswertung“ ausfüllen und mit Deutscher Grundkarte (Maßstab 1:500) an Ordnungsbehörde senden. Gerne können Sie dafür eine Karte von tim-online (https://www.tim-online.nrw.de/tim-online2/) verwenden.

  • Rückmeldung der Ordnungsbehörde an Antragsteller

  • Ggf. Einreichung "Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-flächenhafte Überprüfung " oder  „Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-Verdachtspunkt "  inkl. Betretungserlaubnis, Lageplan (Karte), Bestätigung der Leitungsfreiheit

    Die Benennung der pdf-Dokumente ist bitte wie folgt vorzunehmen

    • Antrag auf Kampfmitteluntersuchung-flächenhafte Überprüfung.pdf

    • Betretungserlaubnis.pdf

    • Leitungsfreiheit.pdf

    • Lageplan.pdf

  • Rückmeldung der Ordnungsbehörde an Antragsteller

  • Ggf. Sicherheitsdetektion veranlassen 

Den genauen Verfahrensablauf können Sie bei dem zuständigen Sachbearbeitenden individuell für Ihr Grundstück erfragen.

Rechtsgrundlagen

Die Kampfmittelbeseitigung zählt zu den Aufgaben der Gefahrenabwehr und ist Aufgabe der Ordnungsbehörden. Zur Unterstützung der Ordnungsbehörden unterhält das Land NRW einen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Düsseldorf (Bezirke Düsseldorf und Köln) und Arnsberg (Bezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Einzelheiten regelt die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung). Danach ist der Umgang mit Kampfmitteln nur dem staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW (KBD) und den von ihm beauftragten Räumfirmen gestattet.

  • Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG)

  • Ordnungsbehördliche Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)