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Hundesteuer

Details

Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet.

Steuerpflichtig sind alle volljährigen Personen eines Haushaltes gemeinsam.

Die Höhe der Hundesteuer entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Satzung, die im Ortsrecht veröffentlicht ist.

Die Anmeldung des Hundes kann schriftlich oder durch persönlichen Besuch einer abgabepflichtigen Person bei der Abteilung Gemeindesteuern erfolgen.

Im Rahmen der Anmeldungen sind Angaben zur Herkunft, Alter, u.a. des Hundes sowie der volljährigen Personen des Haushaltes zu machen.

Die Hundemarke wird nach Vorlage der Anmeldung ausgehändigt oder zugesandt. Die Steuer wird im Abgabenbescheid festgesetzt.

Sie können die An- sowie Abmeldung von Hunden in dem Online-Service vornehmen.

Hinweise

Dauerbescheide zur Hundesteuer ab 2026

Die Stadt Niederkassel hat bisher jedes Jahr rund 2.500 Hundesteuerbescheide verschickt – oft mit gleichbleibenden Inhalten über viele Jahre hinweg.

Um Verwaltungsaufwand zu reduzieren, Kosten zu sparen und Ressourcen zu schonen, stellen wir das Verfahren ab dem Jahr 2026 um: Künftig erhalten Sie einen sogenannten Dauerbescheid zur Hundesteuer.

Dieser Bescheid wird auf Grundlage von § 14 Absatz 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG NRW) in Verbindung mit § 7 Absatz 3 der Hundesteuersatzung der Stadt Niederkassel als Dauerbescheid erlassen. Er gilt über das angegebene Jahr hinaus auch für die folgenden Jahre – sofern sich an der Anzahl der Hunde oder am Steuerbetrag nichts ändert.

Die Hundesteuer wird weiterhin zu den bekannten Fälligkeitsterminen erhoben:

  • 15. Februar

  • 15. Mai

  • 15. August

  • 15. November

Die Beträge entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid. Ein neuer Bescheid wird nur dann verschickt, wenn sich etwas ändert – zum Beispiel bei einer Abmeldung, einem neuen Hund oder einer Änderung des Steuerbetrags.


Was ist bei Änderungen zu tun?

Wenn sich bei Ihrer Hundehaltung etwas ändert, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit. Dazu zählen insbesondere:

  • Abgabe oder Tod eines Hundes

  • Anschaffung weiterer Hunde

  • Wechsel der haltenden Person

  • Umzug in eine andere Gemeinde

Die Mitteilung kann bequem über unser Online-Serviceportal oder schriftlich erfolgen. Bitte beachten Sie: Wenn keine Mitteilung erfolgt, kann es zu einer fehlerhaften Steuerfestsetzung und ggf. zu Nachforderungen kommen.


Zahlung leicht gemacht

Damit Ihre Zahlungen pünktlich erfolgen, empfehlen wir die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats. Das entsprechende Formular finden Sie im Serviceportal der Stadt Niederkassel oder über die Suchfunktion mit dem Begriff „SEPA-Lastschriftmandat“.


Wichtig: Bescheid gut aufbewahren

Ihr Dauerbescheid bleibt auch in den kommenden Jahren gültig – bitte heben Sie ihn gut auf, da er als Grundlage für die künftige Steuererhebung dient.

Weiterführende Informationen