Hausnummern
Details
Hausnummern sind Bestandteil einer Lagebezeichnung / Adresse. Nur so ist es möglich, einzelne Gebäude zu identifizieren und aufzufinden. Eine klar erkennbare Gliederung des Stadtgebietes anhand von Straßennamen und Hausnummern dient dem Interesse der Allgemeinheit und hat Bedeutung für Meldewesen, Polizei, Post, Feuerwehr und Rettungsdienst.
Hausnummern werden ausschließlich von der Stadt vergeben.
Die Vergabe von Hausnummern erfolgt in der Regel bei der Neuerrichtung von Gebäuden durch die Bauaufsichtsbehörde während des Genehmigungsverfahrens. Bei sonstigen Gebäudeveränderungen, bei denen sich die Erschließung, der Zugang ändert, Verlegung des Hauseinganges oder Schaffung neuer zusätzliche Zugänge für separate Nutzungseinheiten kann eine neue Hausnummer erforderlich werden. Diese ist dann formlos bei der Bauaufsicht zu beantragen.
Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben dafür Sorge zu tragen, dass die für ihr Gebäude zugeteilte Hausnummer dauerhaft und von der Straße aus gut lesbar angebracht ist.
Bei Änderung der Hausnummer darf die bisherige Hausnummer während einer Übergangszeit von 1 Jahr nicht entfernt werden. Die bisherige Nummer ist entsprechend zu kennzeichnen.
Rechtsgrundlagen
§ 7 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Niederkassel
§ 126 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)