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Handwerker-Parken

Details

Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in der Stadt Niederkassel und / oder Umgebung ausüben, können Handwerkerparkausweise beantragen.

Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken

a)       im eingeschränkten Halteverbot (VZ 286 StVO)

b)      im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO);

c)       an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr;

d)      in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung

e)      auf Anwohnerparkplätzen.

Handwerkerparkausweis in Niederkassel

Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen und daher Ausnahmegenehmigungen von den geltenden Parkbestimmungen benötigen, können einen Antrag auf Handwerker-Parken stellen.

Handwerkerparkausweis für die Region Köln/Bonn

 Dieser Parkausweis gilt in den Städten Köln, Bonn und Leverkusen, darüber hinaus in den Städten und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises, des Rhein-Erft-Kreises, den Rheinisch-Bergischen und des Oberbergischen Kreises.

Der Ausweis wird für ein Jahr ausgestellt und kostet 305,00 € für den ersten und 153,00 € für jeden weiteren Ausweis.

Vorteilhaft ist, dass der Ausweis für bis zu fünf verschiedene Firmenfahrzeuge gilt, man kann also entsprechend disponieren.

Weitere Informationen können Sie den Hinweisen und Erläuterungen zum Region Köln/Bonn-Handwerkerparkausweis entnehmen, die Sie sich hier ausdrucken können.

Ebenso steht hier ein Antragsformular für Sie zur Verfügung.

Kosten

  • die Gebühr für den Regierungsbezirk Köln 305,00 €

  • jede weiter Ausfertigung 153,00 €

  • die Gebühr für NRW 350,00 €

  • jede weiter Ausfertigung 175,00 €

Verfahrensablauf

Der Antrag wird beim Bürgeramt der Stadt Niederkassel nach Terminvereinbarung abgegeben. Für die spätere Abholung rufen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Sie an.