Grundsicherung für ältere und behinderte Menschen
Details
Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer (ab Vollendung des 65. Lebensjahres) und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, sicherstellt.
Diese Leistungen werden nur auf Antrag gewährt.
MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung können einen MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beziehen. Nach Vorlage des MobilPasses erhält man Tickets für den Verkehrsverbund rabattiert. Alle Informationen zum MobilPass, insbesondere zur Art und Höhe der gewährten Rabatte erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg.
Unterlagen
Personalausweis
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" oder "aG"
alle Einkommens- und Vermögensnachweise
Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten
Kontoauszüge der letzten 3 Monate
Verfahrensablauf
Zur Beantragung der Grundsicherung wenden Sie sich an die genannten Kontaktpersonen. Diese unterstützen Sie bei der Antragstellung und geben weitere Auskünfte.
Rechtsgrundlagen
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII)