Grillplatz
Details
Der Grillplatz im Bereich des Mondorfer Hafens kann für kleinere private Feiern und Veranstaltungen reserviert werden.
Kosten
Für die Nutzung der Grillanlage ist eine Verwaltungsgebühr zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass diese Gebühr auch dann fällig ist, wenn der Grillplatz nicht genutzt wird. Sollte jedoch eine hohe Wald- oder Flächenbrandgefahr bestehen, muss die Buchung storniert werden, und in diesem Fall erhalten Sie die Gebühr zurück.
Hinweise
Bei der Nutzung des Grillplatzes sind folgende Regelungen zu beachten:
Das Aufstellen von Zelten, Bierpilzen, Beschallungsanlagen oder ähnlichen Aufbauten ist nicht gestattet.
Die Nachtruhe gemäß dem Landesimmissionsschutzgesetz ist einzuhalten.
Die Nutzung des Grillplatzes durch mehr als ca. 50 Personen ist nicht erlaubt.
Das Aufstellen von mehr als 10 Tischen mit entsprechenden Sitzgelegenheiten ist untersagt.
Der Grillplatz liegt im Naturschutzgebiet und darf nur für den vorgesehenen Zweck genutzt werden. Zudem ist die Nutzung von Tonwiedergabegeräten, wie Radios, Bluetooth-Lautsprechern oder ähnlichem, nicht gestattet. Alle anfallenden Abfälle sind vom Nutzer mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Verstöße gegen diese Vorschriften können mit einem Bußgeld belegt werden. Die Verantwortung für den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung liegt bei den Inhabern der erteilten Genehmigung, die im Falle von Verstößen haftbar gemacht werden können.