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Gräber

Details

Die Öffnungszeiten der Friedhöfe
01. April – 31. Oktober: 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
01. November – 02. November: 8:00 Uhr – 21:00 Uhr
03. November – 31. März: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr

Bestattungsmöglichkeiten

Der Verlust einer geliebten Person ist für die Angehörigen mit tiefer Trauer und großen Schmerzen verbunden. Dennoch müssen in dieser schwierigen Zeit im Zusammenhang mit der Bestattung Entscheidungen getroffen werden. Gerne steht Ihnen hier die Friedhofsverwaltung helfend zur Hand.

Die Wahl der Grabart stellt oft eine schwierige Entscheidung dar. Folgende Übersicht der Grabarten kann als Orientierungshilfe dienen.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein erstmaliges Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt.

Baumgrabstätten im Ruhewald

Auf dem Nord- und Südfriedhof werden Flächen für die Beisetzung von Urnen am Fuße der Bäume des Ruhewaldes als Urnenwahlgrabstätten angeboten. In einer Grabstelle ist grundsätzlich die Bestattung von zwei Urnen möglich (Innen- und Außenradius).

Hinweis: Damit die natürliche Gestaltung des Ruhewaldes erhalten bleibt und die Pflege der Grünflächen des Ruhewaldes gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter, Grabschmuck und persönliche Kennzeichnungen nicht gestattet.

Anonyme Grabstätten für Urnenbeisetzungen

Anonyme Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Angehörige dürfen an der Beisetzung nicht teilnehmen.

Aschenstreufeld

Aschen können auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich des Südfriedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt werden, wenn der Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat.

Sternenfeld für Tot- und Fehlgeburten

Auf dem Südfriedhof wird ein Grabfeld für die auf Wunsch eines Elternteils durchgeführte Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte ausgewiesen. Das Grabfeld wird ausschließlich durch den Friedhofsträger gepflegt.

Muslimische Grabstätten

Grabstätten für Muslime sind Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, in denen die Bestattung unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Glaubensvorgaben möglich ist. Diese Grabstätten werden ausschließlich auf dem Nordfriedhof angeboten.

Pflegefreie Wahlgrabstätten

Pflegefreie Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, deren Oberfläche ausschließlich als Grünfläche angelegt wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist möglich.

Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen erfolgen kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.

Pflegefreie Reihengrabstätten

Pflegefreie Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach vergeben. Auch hier besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.

Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.

Hinweise

Weitergehende Informationen finden Sie in der Dienstleistung "Friedhofsverwaltung".