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Fischereischeine

Details

Fischereischeine können für Jugendliche und Erwachsene, die im Stadtgebiet Niederkassel wohnhaft sind ausgestellt werden.

Für die Erteilung eines Fischereischeines muss die bestandene deutsche Fischereischeinprüfung durch die Urkunde belegt werden.

Die Fischereischeine werden für ein oder fünf Jahre ausgestellt.

Die Jahresfischereischeine sind jeweils für das laufende Kalenderjahr, in dem diese ausgestellt oder verlängert wurden, gültig.

Der Fünfjahresfischereischein wird für das laufende Kalenderjahr und für die nächsten 4 Jahre ausgestellt.

Jugendliche im Alter von 10 bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres müssen keine Prüfung ablegen. Diese dürfen nur in Begleitung einer Person angeln, die im Besitz eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischeines ist.

Kosten

  • Jahresfischereischein 22,00 €

  • Fünfjahresfischereischein 50,00 €

Bei der Erstausstellung der digitalen Fischereischeinscheckkarte wird eine Gebühr i. H. v. 30,00 € fällig.

Voraussetzungen

Für den Jahres- oder Fünfjahresfischereischein muss eine Fischereiprüfung abgelegt werden.

Unterlagen

Für die Neuausstellung Jahres-/ oder Fünfjahresfischereischein

  • Gültiges Ausweisdokument / gültiger Nationalpass

  • Nachweis über die abgelegte Prüfung (Urkunde)

 Für die Verlängerung Jahres-/ oder Fünfjahresfischereischein

  • Gültiges Ausweisdokument / gültiger Nationalpass

  • den alten Fischereischein

Verfahrensablauf

Bei einer Neuausstellung des Fischereischeins ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig, da dieser vor Ort unterschrieben werden muss. Wird der Fischereischein verlängert, kann dies durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Fischereigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LFischG NRW)