Antrag auf Namensänderung
Details
Beim Namensänderungsrecht ist es zwischen einer privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu unterscheiden.
Öffentliche-rechtliche Namensänderung
Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel lächerlich klingende oder anstößige Namen. Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis (s. Weiterführende Links).
Privatrechtliche Namensänderung
Hierfür ist das Standesamt Niederkassel zuständig, wie zum Beispiel die Wiederannahme des Geburtsnamens.
Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung
Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens
Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe
Namensänderungen für Kinder
Namenserteilungen durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil
Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel
Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)
Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann
Sonstige Namensänderungen
Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern, sowie deren Abkömmlinge und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebenengesetz)
Erklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn der Name sich fortan nach deutschem Recht richtet; Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)
Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen (§ 45a PStG)
Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Variante der Geschlechtsentwicklung (§ 45b PStG)
Kosten
21,00€ pro Erklärung
9,00€ Bescheinigung über die Änderung
Voraussetzungen
Die Namensführung unterliegt dem deutschem Recht.
Unterlagen
Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Standesbeamtinnen.
Verfahrensablauf
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin zur persönlichen Vorsprache.
Rechtsgrundlagen
§ 45a Personenstandsgesetz
§ 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1616ff BGB
§ 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
§ 94 Bundesvertriebenengesetz