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Antrag auf Namensänderung

Details

Beim Namensänderungsrecht ist es zwischen einer privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Namensänderung zu unterscheiden.

Öffentliche-rechtliche Namensänderung

Hierfür muss ein wichtiger Grund vorliegen, wie zum Beispiel lächerlich klingende oder anstößige Namen. Zuständig ist der Rhein-Sieg-Kreis (s. Weiterführende Links).

Privatrechtliche Namensänderung

Hierfür ist das Standesamt Niederkassel zuständig, wie zum Beispiel die Wiederannahme des Geburtsnamens.

Namensänderung im Zusammenhang mit einer Eheschließung

  • Nachträgliche Erklärung zur Namensführung in der Ehe

  • Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens

  • Widerruf der Voranstellung oder Anfügung des Geburtsnamens oder des zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführten Namens

  • Wiederannahme eines früheren Namens nach Auflösung der Ehe

Namensänderungen für Kinder

  • Namenserteilungen durch den alleinsorgeberechtigten Elternteil

  • Namensänderung bei elterlichem Namenswechsel

  • Namensänderung bei späterer Begründung der gemeinsamen Sorge (Frist: 3 Monate)

  • Einbenennung durch die Mutter und deren Ehemann

Sonstige Namensänderungen

  • Erklärung zur Vor- und Familiennamensführung von Vertriebenen und Spätaussiedlern, sowie deren Abkömmlinge und Ehegatten nach § 94 BVFG (Bundesvertriebenengesetz)

  • Erklärung zur Angleichung eines nach ausländischem Recht erworbenen Namens, wenn der Name sich fortan nach deutschem Recht richtet; Art. 47 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch)

  • Neubestimmung der Reihenfolge der Vornamen (§ 45a PStG)

  • Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung bei Personen mit Variante der Geschlechtsentwicklung (§ 45b PStG)

Kosten

  • 21,00€ pro Erklärung

  • 9,00€ Bescheinigung über die Änderung

Voraussetzungen

Die Namensführung unterliegt dem deutschem Recht.

Unterlagen

Bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Standesbeamtinnen.

Verfahrensablauf

Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin zur persönlichen Vorsprache.

Rechtsgrundlagen

  • § 45a Personenstandsgesetz

  • § 1355 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • § 1616ff BGB

  • § 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

  • Art. 47 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch

  • Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)

  • § 94 Bundesvertriebenengesetz