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Unterhalt

Details

Wir berechnen, beurkunden und machen den Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegebenenfalls auch gerichtlich geltend (im Rahmen der Beistandschaft).

  • Wir setzen den Unterhaltsanspruch durch, einschließlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Strafanzeigen.

  • Wir beraten und unterstützen junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.

  • Wir beraten und unterstützen den Elternteil, bei dem das Kind lebt, hinsichtlich seiner eigenen Unterhaltsansprüche an den anderen Elternteil (Betreuungsunterhalt, Entbindungskosten).

Erst wenn die Vaterschaft anerkannt beziehungsweise festgestellt ist, kann das Kind Ansprüche gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil erwerben.

Lebt das Kind dauerhaft bei nur einem Elternteil, ist der andere Elternteil verpflichtet, Kindesunterhalt zu leisten. Die Höhe des Unterhaltes für das Kind richtet sich grundsätzlich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des unterhaltspflichtigen Elternteils und wird unter Zuhilfenahme der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsrechtliche Leitlinien des OLG Düsseldorf ermittelt.

Wenn Sie zwischen 18 und 20 Jahre alt sind beraten wir Sie zu Ihren Unterhaltsfragen.

Kosten

keine

Unterlagen

In der Regel Geburtsurkunde des betreffenden Kindes, Vaterschaftsanerkennung, ggf. vorhandene Unterhaltstiel (Urkunden, Beschlüsse o.ä.), ggf. gerichtl. Sorgerechtsentscheidungen

weitere benötigte Unterlagen können im konkreten Einzelfall vorab telefonisch oder per E-Mail erfragt werden.