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Vaterschaft

Details

Anerkennung, Beurkundung, Feststellung

  • Wir beurkunden Vaterschaftsanerkennungen vor oder nach der Geburt des Kindes, wenn Sie nicht miteinander verheiratet sind.

  • Wir beraten und unterstützen Mütter in Vaterschaftsfragen, vor oder nach der Geburt des Kindes.

  • Wir vertreten Ihr Kind im Rahmen einer Beistandschaft vor Gericht, wenn eine freiwillige Anerkennung der Vaterschaft nicht erfolgt.

Bei Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres gemeinsamen Kindes nicht miteinander verheiratet waren beziehungsweise sind, muss die Vaterschaft durch Anerkennung erklärt werden, damit das Standesamt den Vater im Geburtsregister eintragen kann.

Diese Anerkennung durch den Vater des Kindes kann beim Jugendamt oder Standesamt in einer Urkunde erfolgen. Auch bei einem Notar ist die Anerkennung (kostenpflichtig!) möglich. Die Vaterschaftsanerkennung bedarf noch der urkundlichen Zustimmung der Mutter des Kindes.

Kosten

keine

Hinweise

Beurkundungen werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgenommen.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde oder Geburtsanzeige des betreffenden Kindes bzw. Mutterpass

  • Personalausweis/Pass der Erklärenden (Vater und Mutter; ggf. gesetzl. Vertreter; ggf. Noch-Ehemann)