Gewerbezentralregisterauskunft (GZR)
Details
Einen Antrag für eine Gewerbezentralregisterauskunft kann jede natürliche Person beim Bürgeramt der Stadt Niederkassel stellen.
In dieser Auskunft sind eingetragene Verstöße gegen gewerbliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerblicher Verstöße verzeichnet.
Der Antrag kann nur persönlich und unter Vorlage eines gültigen Dokumentes gestellt werden. Bei minderjährigen Personen kann dies auch der gesetzliche Vertreter oder die gesetzliche Vertreterin vornehmen.
Bei juristischen Personen ist zusätzlich ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
Wird die Auskunft unmittelbar für eine Behörde benötigt, geben Sie bitte das Aktenzeichen und die Anschrift der Behörde an.
Der Gewerbezentralregisterauszug wird dann automatisch dorthin geschickt.
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 €.
Hinweise
Eine Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz ist ebenfalls möglich, wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder einer elektronischen Aufenthaltskarte sind.
Unterlagen
Gültiges Dokument / Nationalpass
Bei juristischen Personen der Handelsregisterauszug