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Gewerbe abmelden

Details

Möchten Sie den Gewerbebetrieb vollständig aufgeben?

Dann ist eine Gewerbe-Abmeldung vorzunehmen.

Möglichkeiten zur Gewerbe-Abmeldung:

  • online über das Gewerbeportal

  • mit dem Formular „GWA3“ sowie ggf. dem Beiblatt bei weiteren Geschäftsführern der juristischen Person und Ausweiskopie(n) – vollständig ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt per E-Mail oder per Post

  • formlos schriftlich mit Unterschrift, unter Angabe der Geschäftsadresse sowie des Datums der Betriebsaufgabe und Ausweiskopie(n)

  • persönliche Vorsprache ausschließlich nach Terminvereinbarung über die Online-Terminreservierung

Nach erfolgter Abmeldung, informieren Sie bitte ebenfalls andere Behörden, wie das Finanzamt und ggf. Handwerkskammer oder IHK über Ihre Abmeldung.

Bei Unklarheiten setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung.

Kosten

keine Gebühren

Hinweise

Nach erfolgter Abmeldung, informieren Sie bitte ebenfalls andere Behörden, wie das Finanzamt und ggf. Handwerkskammer oder IHK über Ihre Abmeldung.

Fristen

Unverzüglich nach Aufgabe des Betriebes.

Voraussetzungen

Unterlagen

Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Hierzu muss eine Vollmacht, der Ausweis des Gewerbetreibenden sowie der Ausweis des bevollmächtigten vorgelegt werden.

Bearbeitungsdauer

  • Online-Abmeldung: sofort

  • Schriftlich: je nach Anfrageaufkommen bis zu ca. 4 Wochen

  • Persönlich nach Terminvereinbarung: ca. 5 Minuten

Verfahrensablauf

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung