Gewerbe abmelden
Details
Möchten Sie den Gewerbebetrieb vollständig aufgeben?
Dann ist eine Gewerbe-Abmeldung vorzunehmen.
Möglichkeiten zur Gewerbe-Abmeldung:
online über das Gewerbeportal
mit dem Formular „GWA3“ sowie ggf. dem Beiblatt bei weiteren Geschäftsführern der juristischen Person und Ausweiskopie(n) – vollständig ausgefüllt, unterschrieben und eingescannt per E-Mail oder per Post
formlos schriftlich mit Unterschrift, unter Angabe der Geschäftsadresse sowie des Datums der Betriebsaufgabe und Ausweiskopie(n)
persönliche Vorsprache ausschließlich nach Terminvereinbarung über die Online-Terminreservierung
Nach erfolgter Abmeldung, informieren Sie bitte ebenfalls andere Behörden, wie das Finanzamt und ggf. Handwerkskammer oder IHK über Ihre Abmeldung.
Bei Unklarheiten setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung.
Kosten
keine Gebühren
Hinweise
Nach erfolgter Abmeldung, informieren Sie bitte ebenfalls andere Behörden, wie das Finanzamt und ggf. Handwerkskammer oder IHK über Ihre Abmeldung.
Fristen
Unverzüglich nach Aufgabe des Betriebes.
Voraussetzungen
Unterlagen
Die Vorsprache kann durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Hierzu muss eine Vollmacht, der Ausweis des Gewerbetreibenden sowie der Ausweis des bevollmächtigten vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
Online-Abmeldung: sofort
Schriftlich: je nach Anfrageaufkommen bis zu ca. 4 Wochen
Persönlich nach Terminvereinbarung: ca. 5 Minuten
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung