Abmeldung bei der Meldebehörde
Details
Die Abmeldung wird im Bürgeramt bearbeitet und muss von der meldepflichtigen Person unterschrieben werden.
Sollten Sie nicht persönlich vorstellig werden können, so haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die in Ihrer Abwesenheit den Vorgang durchführen kann. Die bevollmächtigte Person benötigt den Ausweis / Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise / Nationalpässe aller Familienangehörigen sowie das unterschriebene Abmeldeformular.
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Kosten
Fristen
Die Abmeldefrist beträgt nach Auszug zwei Wochen uns frühestens sieben Tage vor Wegzug ins Ausland.
Voraussetzungen
Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung handelt.
Unterlagen
Gültiger Ausweis/Pass oder Nationalpass
Bei einer Abmeldung im Familienverband müssen alle Ausweisdokumente oder Nationalpässe ggf. Kopien vorgelegt werden
Ggf. Abmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen
Verfahrensablauf
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Abmeldung auch postalisch mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und einer Kopie des Ausweises/Nationalpasses an das Bürgeramt Niederkassel gesendet werden.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetz (BMG)