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Abmeldung bei der Meldebehörde

Details

Die Abmeldung wird im Bürgeramt bearbeitet und muss von der meldepflichtigen Person unterschrieben werden.

Sollten Sie nicht persönlich vorstellig werden können, so haben Sie die Möglichkeit, eine Person zu bevollmächtigen, die in Ihrer Abwesenheit den Vorgang durchführen kann. Die bevollmächtigte Person benötigt den Ausweis / Nationalpass, gegebenenfalls die Ausweise / Nationalpässe aller Familienangehörigen sowie das unterschriebene Abmeldeformular.

Kosten

Fristen

Die Abmeldefrist beträgt nach Auszug zwei Wochen uns frühestens sieben Tage vor Wegzug ins Ausland.

Voraussetzungen

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn sich der neue Wohnsitz im Ausland befindet oder es sich um die Abmeldung einer Nebenwohnung handelt.

Unterlagen

  • Gültiger Ausweis/Pass oder Nationalpass

  • Bei einer Abmeldung im Familienverband müssen alle Ausweisdokumente oder Nationalpässe ggf. Kopien vorgelegt werden

  • Ggf. Abmeldeformular mit Unterschrift des Meldepflichtigen

Verfahrensablauf

Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Abmeldung auch postalisch mit dem ausgefüllten Abmeldeformular und einer Kopie des Ausweises/Nationalpasses an das Bürgeramt Niederkassel gesendet werden.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs. 2 des Bundesmeldegesetz (BMG)