Serviceportal

Fundsachen und Fundbüro

Details

Fundsachen (z. B. Fahrräder, Schlüssel) werden beim Bürgeramt der Stadt Niederkassel registriert und aufbewahrt.
Nach einer Frist von 6 Monaten hat der Finder ein Recht auf Eigentumserwerb, wenn bis dahin der Verlierer nicht glaubhaft seine Eigentumsrechte geltend gemacht hat.

Verzichtet der Finder auf das Recht des Eigentumserwerbs an der Fundsache, geht die Fundsache in das Eigentum der Stadt Niederkassel über.

Interessenten können nicht abgeholte Fundsachen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten nach vorheriger Terminabsprache beim Fundbüro der Stadt Niederkassel erwerben.

Verfahrensablauf

Wenn Sie eine Fundsache im Stadtgebiet Niederkassel gefunden haben und diese im Fundbüro abgeben möchten, dann wenden Sie sich bitte an das Fundbüro der Stadt Niederkassel.

Rechtsgrundlagen

Nach § 973 Abs. 1 BGB erwirbt der Finder mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht beim Fundbüro der Stadt Niederkassel angemeldet hat.

Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.