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Führungszeugnis (BZR)

Details

Bei dem Führungszeugnis handelt es sich um eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister, insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen. Jeder Bürger ab dem 14. Lebensjahr kann ein Führungszeugnis beantragen.

Ein einfaches Führungszeugnis benötigen Sie zum Beispiel, wenn Sie Ihrem neuen Arbeitgeber nachweisen müssen, dass Sie nicht vorbestraft sind.

Ein erweitertes Führungszeugnis wird zum Beispiel erforderlich, wenn Sie im Kinder- oder Jugendbereich tätig werden wollen.

Hierfür ist eine schriftliche Bestätigung von der Auffordernden Stelle vorzulegen.

Das behördliche Führungszeugnis wird für Behörden oder amtliche Tätigkeiten angefordert.

Das behördliche Führungszeugnis wird direkt an die Behörde versendet, in allen anderen Fällen kommt es zu Ihnen nach Hause.

Kosten

Führungszeugnisse kosten 13,00 €.

Hinweise

Sollte das Führungszeugnis für ehrenamtliche Zwecke benötigt werden, ist dies gebührenfrei.

Eine Online-Beantragung über das Serviceportal des Bundesamtes für Justiz ist ebenfalls möglich, wenn Sie im Besitz eines elektronischen Personalausweises oder einer elektronischen Aufenthaltskarte sind.

Voraussetzungen

Sie sind Bürgerin oder Bürger der Stadt Niederkassel.

Personen, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, müssen den Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz in Bonn stellen.

Unterlagen

  • Gültiges Ausweisdokument / Nationalpass

  • Schriftliche Aufforderung für ein erweitertes Führungszeugnis

  • Für behördliche Führungszeugnisse die Anschrift, Ansprechpartner, Aktenzeichen und Verwendungszweck

  • Nachweis über die Gebührenbefreiung

Verfahrensablauf

Das Führungszeugnis ist persönlich beim Bürgeramt der Stadt Niederkassel zu beantragen.

Für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann auch ein gesetzlicher Vertreter das Führungszeugnis beantragen.

Für dieses Anliegen benötigen Sie einen Termin.

Rechtsgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz (BZRG)