Freistellungsbescheinigung
Details
Die Stadt Niederkassel ist als Empfänger von Bauleistungen gem. § 48 Abs. 1 EStG verpflichtet, 15% des Bruttorechnungsbetrages als Bauabzugssteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Von dieser Verpflichtung zum Steuerabzug bei Bauleistungen kann die Stadt Niederkassel als Leistungsempfänger mittels Vorlage einer gültigen Freistellungsbescheinigung gem. § 48 b Abs. 1 Satz 1 EStG durch das Unternehmen, welches die Bauleistung ausführt, freigestellt werden.