Feuerwerk
Details
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Erlaubnis des Ordnungsamtes abgebrannt werden.
Kategorie 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.
Feuerwerkskörper der Kategorien 3 und 4 dürfen nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 erfolgt durch den Handel nur bei Vorlage der Abbrennerlaubnis.
Kosten
Die Gebührenfestsetzung ist auf den Verwaltungsaufwand begrenzt und wird im Einzelfall ermittelt.
Hinweise
Das Abbrennen des Feuerwerkes ist nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Nach § 11 Absatz 2 des Landesimmissionsschutzgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LImschG) darf die Gesamtdauer des Abbrennens eines Feuerwerkes einen Zeitraum von 30 Minuten nicht überschreiten und muss zu folgenden Uhrzeiten beendet sein
Vom Ende der Sommerzeit bis zum 30. April muss das Feuerwerk um 22 Uhr beendet sein.
Vom 1. Mai bis 31. Juli um 23 Uhr.
Vom 1. August bis zum Ende der Sommerzeit um 22:30 Uhr.
Fristen
Der Antrag muss mindestens 14 Tage vor dem Feuerwerk gestellt werden.
Voraussetzungen
Ein Feuerwerk ist nur aus besonderen Anlässen zulässig wie z.B. Polterabend, Hochzeit, Jubiläum, besonderer Geburtstag. Über den Anlass ist ein Nachweis zu erbringen.
Unterlagen
Bitte nutzen Sie die im PDF-Format unter den Downloads bereitgestellten, am Bildschirm ausfüllbaren Formulare und Vordrucke.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 1 Woche.
Verfahrensablauf
Der Erlaubnisantrag muss schriftlich erfolgen und folgende Angaben enthalten
Wer brennt ab?
Personalien der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers
Wo soll abgebrannt werden?
Adresse der Veranstaltung
Wann soll abgebrannt werden?
Datum, Uhrzeit
Anlass zum Feuerwerk?
Rechtsgrundlagen
§ 24 (1) 1. Verordnung Sprengstoffgesetz
§ 11 Absatz 2 Landesimmissionsschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LImschG)
Weiterführende Informationen
Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.