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Grundsteuer

Details

Die Grundsteuer ist ein wichtiger Beitrag zur Finanzierung unserer Stadt. Sie wird von der Stadt Niederkassel erhoben und betrifft alle Personen mit Grundstückseigentum innerhalb des Stadtgebiets.
Mit Ihrer Grundsteuer unterstützen Sie unmittelbar die Leistungen, von denen alle Einwohnende profitieren – zum Beispiel gepflegte Straßen, gut ausgestattete Schulen und Kitas, moderne Infrastruktur sowie die Grün- und Freizeitflächen in Niederkassel.

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Was wird besteuert?

Die Grundsteuer fällt an für:

bebaute Grundstücke, z. B. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien
unbebaute Grundstücke, z. B. Bauplätze oder landwirtschaftliche Flächen

Entscheidend ist das Eigentum am Grundstück – unabhängig davon, ob es selbst genutzt oder vermietet wird.

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Wie wird die Grundsteuer berechnet?

Die Berechnung erfolgt in drei Schritten:

1. Grundsteuerwert (Finanzamt)


Das Finanzamt ermittelt den Wert des Grundstücks beziehungsweise der Immobilie. Grundlage sind Lage, Größe, Nutzung und weitere Merkmale.

2. Grundsteuermessbetrag (Finanzamt)


Auf den Grundsteuerwert wird eine gesetzlich festgelegte Steuermesszahl angewendet.

3. Hebesatz (Stadt Niederkassel)


Die Stadt Niederkassel legt den Hebesatz fest. Er bestimmt die endgültige Höhe Ihrer Grundsteuer.
Der Hebesatz kann jährlich angepasst werden, um die kommunalen Aufgaben verantwortungsvoll zu finanzieren.

Hebesätze: Jahr GrSt A GrSt B
2021 270 v. H. 600 v. H.
2022 300 v. H. 690 v. H.
2023 300 v. H. 690 v. H.
2024 350 v. H. 1.100 v. H.
2025 579 v. H. 1.010 v. H.
2026 579 v. H. 1.010 v. H.

Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke

Grundsteuer B.: Alle anderen Grundstücke
In Niederkassel gibt es keinen differenzierten Hebesatz - für Wohnen und Nicht-Wohnen gilt also derselbe Wert.

Grundsteuer C: unbebaute, baureife Grundstücke
In Niederkassel wird keine Grundsteuer C erhoben.

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Wie und wann wird gezahlt?

In Niederkassel wird die Grundsteuer, wie in ganz Deutschland, üblicherweise vierteljährlich fällig:

• 15. Februar
• 15. Mai
• 15. August
• 15. November


Auf Wunsch können Sie eine Jahreszahlung zum 1. Juli beantragen. Der Antrag ist bis zum 30.09. des Vorjahres zu stellen.
Die jeweils festgesetzte Höhe entnehmen Sie Ihrem Grundsteuerbescheid der Stadt Niederkassel.

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Ihre Vorteile bei einer Einzugsermächtigung

Mit einem SEPA-Lastschriftmandat wird Ihre Grundsteuer automatisch fristgerecht abgebucht. Das verhindert Mahnungen, spart Zeit und erleichtert die Verwaltung.
Link zum Formular: SEPA-Lastschriftmandat

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Fragen zur Grundsteuer? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Die Mitarbeitenden der Abteilung Kommunale Steuern stehen Ihnen bei Fragen zur Berechnung, zu Bescheiden, Fälligkeiten oder Änderungen gerne zur Verfügung.

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