Erschließungsauskunft
Details
Die Erschließungsauskunft gibt an, ob eine Zahlung von Erschließungs- und Straßenanliegerbeiträgen erfolgt ist, nicht jedoch zu der voraussichtlichen Höhe von Beiträgen. Für gezahlte Beiträge werden ebenfalls Bescheinigungen (ohne Rechtsbindungswirkung) ausgestellt.
Für die Beitragshöhe sind folgende Parameter maßgebend:
Höhe der tatsächlichen Ausbaukosten
Höhe des Beitragssatzes in %, mit dem die Ausbaukosten auf die Eigentümer der an die Erschließungsanlage grenzenden Grundstücke umgelegt wird
Größe der modifizierten Grundstücksfläche, auf die beitragsfähige Kosten umgelegt werden
Größe des zu veranlagenden Grundstückes
Bebaubarkeit und Bebauung des Grundstückes
Ob die vorhandene Erschließung für eine Bebauung des Grundstückes ausreichend ist, beantworten Ihnen die Ansprechpartner des Fachbereichs „Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt“.