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Erschließungsauskunft

Details

Die Erschließungsauskunft gibt an, ob eine Zahlung von Erschließungs- und Straßenanliegerbeiträgen erfolgt ist, nicht jedoch zu der voraussichtlichen Höhe von Beiträgen. Für gezahlte Beiträge werden ebenfalls Bescheinigungen (ohne Rechtsbindungswirkung) ausgestellt.

Für die Beitragshöhe sind folgende Parameter maßgebend:

  • Höhe der tatsächlichen Ausbaukosten

  • Höhe des Beitragssatzes in %, mit dem die Ausbaukosten auf die Eigentümer der an die Erschließungsanlage grenzenden Grundstücke umgelegt wird

  • Größe der modifizierten Grundstücksfläche, auf die beitragsfähige Kosten umgelegt werden

  • Größe des zu veranlagenden Grundstückes

  • Bebaubarkeit und Bebauung des Grundstückes

Ob die vorhandene Erschließung für eine Bebauung des Grundstückes ausreichend ist, beantworten Ihnen die Ansprechpartner des Fachbereichs „Bauaufsicht, Stadtplanung und Umwelt“.