Elternbeiträge Kindertagesbetreuung
Details
Für die Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte, offenen Ganztagsschule oder Kindertagespflegestelle erhebt die Stadt Niederkassel grundsätzlich einen monatlichen Elternbeitrag.
Die Zahlung von Elternbeiträgen gilt für alle Einrichtungen gleichermaßen, unabhängig ob es sich um eine Kita in städtischer, kirchlicher oder freier Trägerschaft bzw. eine Elterninitiative handelt.
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Kosten
Die Höhe des Elternbeitrages richtet sich nach
der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
nach der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl sowie
dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre / über 3 Jahre).
Die Beitragspflicht besteht ab Beginn der Betreuung für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes.
Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der Beitragssatzung.
Voraussetzungen
Die Aufnahme eines Kindes für den jeweiligen Betreuungsplatz, erfolgt durch Abschluss eines Betreuungsvertrags zwischen den beitragspflichtigen Personen und dem Träger (Kindertageseinrichtung, OGS) bzw. der Kindertagespflegeperson.
Rechtsgrundlagen
Kinderbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KiBiz NRW)
Satzung der Stadt Niederkassel über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Tagesbetreuung von Kindern in der jeweils gültigen Fassung.