Eheschließung
Details
Sie haben bereits den Menschen gefunden, mit dem Sie den Rest Ihres Lebens verbringen möchten und möchten gern den Bund der Ehe eingehen?
Den wichtigsten Schritt haben Sie bereits erledigt. Sie haben den richtigen Partner gefunden. Bei allen weiteren Fragen und Anliegen zum Thema der Eheschließung helfen wir Ihnen gern weiter.
In Deutschland darf eine Ehe nur vor dem Standesamt und auf Wunsch im Beisein eines oder zweier Trauzeugen geschlossen werden.
Sie wohnen nicht in Niederkassel, aber möchten dennoch gerne hier bei uns heiraten? Das ist kein Problem. Ihre Eheschließung wird im Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet und Sie bitten die Kollegin/den Kollegen dort, Ihnen eine Ermächtigung zur Eheschließung in Niederkassel auszustellen. Nach Prüfung der Unterlagen werden diese an das Standesamt Niederkassel gesandt und Sie können Ihren Heiratstermin mit uns vereinbaren.
Kosten
Für die Anmeldung
40,00 € Prüfung der Ehevoraussetzungen
66,00 € Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
Für die Eheschließung
10,00€ eine Eheurkunde DINA4
5,00€ jede weitere Eheurkunde DINA4
10,00€ internationale Eheurkunde
5,00€ jede weitere internationale Eheurkunde
10,00€ Stammbuchurkunde DINA5
5,00€ jede weitere Stammbuchurkunde DINA5
Weitere Kosten können durch die Ausstellung oder Beantragung von Urkunden/Bescheinigungen oder durch Übersetzungen, etc. (bei ausländischer Staatsangehörigkeit) entstehen.
Hinweise
Voraussetzungen zur Anmeldung der Eheschließung
Volljährige Personen
Vor Eintritt der Volljährigkeit darf keine Ehe eingegangen werden.
Zwischen Verwandten in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und ihren Kindern) und zwischen (Halb-)Geschwistern ist eine Ehe nicht zulässig. Gilt grundsätzlich auch, wenn das Verwandtschaftsverhältnis durch eine Adoption begründet wurde.
In Deutschland dürfen keine Doppelehen geschlossen werden. Eine zuvor eingegangene Ehe muss vor einer erneuten Eheschließung durch Tod, Scheidung oder sonstiges rechtskräftiges Gerichtsurteil aufgelöst worden sein.
Ist eine frühere Ehe im Ausland geschieden worden, so muss die Scheidung im Regelfall in Deutschland erst ausdrücklich anerkannt werden, damit sie auch hier wirksam ist. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten vor allem für die meisten Staaten der Europäischen Union (EU). Auch eine zuvor begründete Lebenspartnerschaft muss aufgelöst sein.
Besonderheiten
Für Ehepartner aus Staaten, in denen kein Ehefähigkeitszeugnis ausgestellt wird, empfiehlt sich eine Beratung im Standesamt über die Befreiung von der Pflicht, ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen zu müssen. Diese wird vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Köln erteilt. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag auf und leitet diesen an das Oberlandesgericht weiter.
Zu fremdsprachigen Urkunden benötigt das Standesamt grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache, gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer. Ausländische Urkunden bedürfen häufig auch einer Beglaubigung durch die zuständige ausländische Behörde. In einem solchen Fall wird Sie das Standesamt darauf aufmerksam machen.
Unter Umständen kann das Standesamt weitere Unterlagen nachfordern, wie etwa die Einbürgerungsurkunde.
Fristen
Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen
Anmeldung ist sechs Monate gültig
Voraussetzungen
Wann kann die Eheschließung angemeldet werden?
Die Anmeldung der Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin erfolgen.
Wer muss zur Anmeldung der Eheschließung erscheinen?
Grundsätzlich müssen beide Verlobte persönlich gemeinsam vorsprechen
Ist Ihr Verlobter oder Ihre Verlobte ausnahmsweise verhindert, kann er oder sie dem erscheinenden Partner schriftlich durch eine „Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung“ ermächtigen. Dieses Formular finden Sie in unserem Onlineservice.
Es muss folgende Voraussetzung vorliegen
mögliche vorherige Ehen oder Lebenspartnerschaften müssen aufgelöst sein
Unterlagen
Welche Unterlagen Sie vorzulegen haben, ist im Einzelfall unterschiedlich. Die erforderlichen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand.
Grundsätzlich sind folgende Unterlagen im Original notwendig
gültiger Personalausweis oder Reisepass
erweiterte Meldebescheinigung (zur Vorlage beim Standesamt) der zuständigen Meldebehörden, sofern der/die Verlobte nicht in Niederkassel wohnt
Eine beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister
Eine beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk, sofern der/die Verlobte geschieden oder verwitwet ist
Eine Vollmacht, wenn einer der Verlobten nicht persönlich bei der Anmeldung dabei sein kann
Eine Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder, in der beide Verlobte als Eltern eingetragen sind
In einigen Fällen ist es erforderlich, sich vorab persönlich oder telefonisch beim Standesamt zu erkundigen, welche Unterlagen konkret benötigt werden.
Dies ist der Fall, wenn
Eine/r der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder besaß
Eine/r der Verlobten nicht im Bundesgebiet geboren ist
Eine/r der Verlobten adoptiert wurde
Eine/r der Verlobten mehrere Vorehen hat
Eine/r der Verlobten im Ausland geschieden wurde.
Verfahrensablauf
Wo ist die Eheschließung anzumelden?
Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Diese muss beim zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden.
Falls unterschiedliche Wohnsitze der zukünftigen Ehegatten vorliegen kann das Standesamt, in welchem die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen soll, ausgewählt werden.
Wohnt keiner der Verlobten in Niederkassel, ist das Standesamt Niederkassel für die Anmeldung der Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist aber in Niederkassel trotzdem möglich. In diesem Fall ist die Eheschließung auch beim Standesamt Ihres Wohnsitzes anzumelden.
Sollte eine Eheschließung im Ausland gewünscht sein, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem entsprechenden Standesamt bzw. der konsularischen Vertretung des Landes in Verbindung zu setzen.
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin zur Vorsprache.
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz
Verordnung zur Ausführung des Personenstandesgesetzes