Brandsicherheitswachen
Details
Sobald bei Veranstaltungen eine erhöhte Brandgefahr besteht und im Falle eines Brandes eine große Anzahl von Personen gefährdet würden, dürfen diese Veranstaltungen nur in Anwesenheit einer Brandsicherheitswache stattfinden. Die Notwendigkeit einer Brandsicherheitswache wird durch die Ordnungsbehörde nach Einreichung der notwendigen Unterlagen geprüft. Die Brandsicherheitswache ist rechtzeitig, jedoch bis spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.
Kosten
Siehe Gebührensatzung Feuerwehr
Fristen
6 Wochen vor Veranstaltung
Unterlagen
Angehängtes Formular
Bearbeitungsdauer
2 Wochen
Rechtsgrundlagen
Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG)
Weiterführende Informationen
Gebührensätze Feuerwehr