Bildungs- und Teilhabepaket
Details
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket hat der Gesetzgeber Möglichkeiten geschaffen, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht aus finanziellen Gründen von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen als Gemeinschaftsverpflegung, Schülerbeförderung oder Lernförderung ausgeschlossen sein.
Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen. Es können folgende Einzelleistungen beantragt werden:
Übernahme der Kosten für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Zuschuss zur Deckung des Schulbedarfs
Schülerbeförderungskosten
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler
Zuschuss zur gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres)
Weitere Informationen dazu, welche Leistungen Sie im Einzelnen beantragen können und welche Voraussetzungen Sie dafür genau erfüllen müssen, erhalten Sie in den zum Download angebotenen Merkblättern und Anträgen oder Sie wenden sich an die genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Für Anspruchsberechtigte, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) erhalten, ist das jeweilige Jobcenter für die Antragsbearbeitung zuständig. Für Personenkreise, die Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe), nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen, ist zuständig: