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Wahlhelfer

Details

Für die Durchführung der Wahlhandlung in den Wahllokalen und die Feststellung der Wahlergebnisse ab 18:00 Uhr an den Wahltagen sucht die Stadt Niederkassel wieder zahlreiche freiwillige Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.

Sollten Sie Interesse haben, die Demokratie nicht nur mit Ihrer Stimme, sondern auch durch Ihren Einsatz tatkräftig zu unterstützen, dann melden Sie sich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer.

Sie können Sich gerne online als Wahlhelfer bewerben. Alternativ werden Meldungen beim Wahlamt der Stadt Niederkassel entgegengenommen.

Das Wahlamt würde sich über eine Vielzahl neuer Meldungen freuen.

Kosten

Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird jedem Wahlhelfer ein sog. „Erfrischungsgeld“ in Höhe von z.Zt. 50,00 € gewährt.

Voraussetzungen

Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:

  • Sie sind selbst wahlberechtigt.

Verfahrensablauf

Das Verfahren läft folgendermaßen ab:

  • Bei einer freiwilligen Tätigkeit melden Sie sich beim Wahlamt an.

  • Sie können als Wahlheferin beziehungsweise Wahlhelfer auch zur Übernahme dieses Ehrenamtes verpflichtet werden, wenn sich nicht genügend Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer freiwillig melden.

  • Unabhängig davon, ob Sie sich freiwillig melden oder verpflichtet werden, beruft Sie der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin in den Wahlvorstand.

Falls Sie sich für eine Wahlhelfertätigkeit entscheiden, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung und ein umfassendes Merkblatt zugesandt.

Die Tätigkeit im Wahllokal beginnt jeweils um 7:30 Uhr, wobei in der Regel eine Vormittags- und eine Nachmittagsschicht gebildet wird. Der Einsatz der Briefwahlvorstände erfolgt ebenfalls am Wahltag, ab 13:00 Uhr. Die Tätigkeit endet mit der Feststellung der Wahlergebnisse und Verpackung der Unterlagen, welche sich bis 22:00 Uhr erstrecken kann.

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