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Jugendhilfe im Strafverfahren / Jugendgerichtshilfe

Details

Bereits ab dem Zeitpunkt der Anzeigenerstattung bei der Polizei stehen die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren/ Jugendgerichtshilfe Ihnen und Ihren Kindern (zwischen 14 und 21 Jahren) mit Beratung, Unterstützung und Begleitung zur Seite. Die Fachkräfte des Jugendamtes erklären in persönlichen Beratungsgesprächen die verschiedenen Abläufe des Strafverfahrens, die Aufgaben der jeweiligen Institutionen sowie mögliche Konsequenzen. Des Weiteren sind die Fachkräfte auch verfahrensrechtlich in die Abläufe der Strafverfahren eingebunden, sodass Empfehlungen und sozialpädagogische Einschätzungen in Ansprache mit den Familien ausgesprochen werden.

Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren unter juhis@niederkassel.de , um die entsprechende Unterstützung und Beratung hinsichtlich Jugendstrafverfahren zu erhalten.

 

Kosten

Die Beratung im Rahmen der JuHiS ist grundsätzlich kostenlos.

Rechtsgrundlagen

§ 52 SGB VIII