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Gerne möchte die Stadt Niederkassel Sie mit einem detaillierten Einblick über die Entwicklung der Kindertagesbetreuung in Niederkassel informieren.
Ab dem Kitajahr 2025/2026 wird es zu verschiedenen Anpassungen kommen.
Wieso kommt es ab dem 01.08.2025 zu Anpassungen?
Das letzte Kitajahr hat bereits gezeigt, dass die Nachfrage nach Plätzen in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege in Niederkassel derzeit sinkt. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen mit deutlich rückläufigen Geburtenzahlen zu erklären.
Laut Statistischem Bundesamt ist die Geburtenziffer in Deutschland auf 1,35 Kinder je Frau und damit auf den niedrigsten Stand seit 2013 gesunken. Damit die Bevölkerung eines Landes (ohne Zuwanderung) nicht sinkt, müssten pro Frau rechnerisch 2,1 Kinder geboren werden. Der Geburtenrückgang hat sich deutschlandweit in 2022 und 2023 deutlich verstärkt. Als Gründe für den Geburtenrückgang werden vorwiegend genannt:
große wirtschaftliche und gesellschaftspolitische Unsicherheiten
steigende Lebenshaltungskosten, Inflations- und Zinsentwicklung
schwindendes Vertrauen in die Zuverlässigkeit von Betreuungssystemen seit der Corona-Pandemie
Denkbar wäre es demnach, dass es sich bei dem aktuellen Geburtenrückgang deutschlandweit und in Niederkassel um einen Trend handelt, der sich wieder umkehren könnte, z.B. weil Kinderwünsche in unsicheren Zeiten ggf. nur aufgeschoben wurden. Sofern sich die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Familien wieder verbessern, könnte es zu Nachholeffekten kommen.
Dennoch ist es nicht möglich, Überkapazitäten – also nicht belegte Kita-Plätze - ohne Refinanzierung beizubehalten, denn nur tatsächlich geschlossene Betreuungsverträge werden im Rahmen des Kinderbildungsgesetztes NRW (KiBiz) bezuschusst. Aus diesem Grunde ist eine Anpassung mit Wirkung für das Kindergartenjahr 2025/26 leider zwingend erforderlich.
Seitens der freien Trägerschaft wurde hier die Rechtauffassung vertreten, dass auf Grund des sogenannten „Subsidiaritätsprinzips“, zunächst alle Plätze in den Einrichtungen freier Träger zu belegen seien. Nach rechtlicher Prüfung im Jugendamt wurde dieser Einwand als berechtigt bewertet. Im Sinne das § 4(2) SGB VIII genießen die Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen von freien Trägern der Jugendhilfe, Vorrang vor den von Einrichtungen des öffentlichen Trägers.
Für die aktuelle Situation in den Kindertagesstätten bedeutete dies, dass zunächst alle zum 01.08.2025 freien Plätze bei den Trägern der freien Jugendhilfe – im Einvernehmen mit diesen - belegt werden.
Die Zuweisung sollte bis zur Auslastung der freien Träger ohne Überbelegung erfolgen.
Daraus folgte, dass alle tatsächlich überzähligen Betreuungsplätze in städt. Einrichtungen abgebaut werden mussten.
Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Anpassung getroffen?
Die Konzeptionierung der Anpassung war und ist insgesamt ein sehr komplexer Prozess, bei dem viele Variablen zu beachten waren und sind.
Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen des Konzepts geben:
Belegung durch auswärtige Kommunen
Die Idee war, dass womöglich insbesondere die Kitas in den Niederkasseler Randlagen von Belegungen aus den Nachbarkommunen profitieren, weshalb die Platzvergabe für auswertige Familien geöffnet wurde. Es erfolgte eine direkte Kontaktaufnahme mit den umliegenden Jugendämtern (Troisdorf / Köln), eine Thematisierung des Anliegens in den Jugendamtsleiter-Besprechungen Rhein-Sieg / Bonn sowie entsprechende Pressearbeit. Es stellte sich heraus, dass gerade die umliegenden Kommunen sich mittlerweile als vergleichsweise auskömmlich mit Plätzen darstellen, sodass die Öffnung für auswärtige Eltern bisher keine sehr große Resonanz erbrachte.
Abbau von Überbelegung:
Die sogenannten „Überbelegungen“ werden in den Niederkasseler Kitas sukzessive abgebaut. Sukzessive deshalb, weil einige Plätze u.a. durch das „Hochwachsen“ der Kinder, die bereits eine Einrichtung besuchen, weiterhin gewährleistet sein muss.
Ruhendstellung einzelner Standorte, Gruppenreduzierungen
Basierend auf den realen Vormerkungen in KIVAN werden im Ergebnis folgende Gruppen / Einrichtungen vorerst ruhend gestellt:
Ruhendstellung Einrichtung Lenaustraße
(die verbleibenden Kinder wechseln geschlossen in die Kita Markusstraße)Ruhendstellung Einrichtung Gabriele-Münter-Weg
(die verbleibenden Kinder wechseln geschlossen in die Kita Wippinger Weg)Ruhendstellung einer U3 Gruppe in der Kita Kopernikusstraße
Ruhendstellung einer U3 Gruppe in der Kita Pappelweg
Ruhendstellung zweier U3 Gruppen in der Kita Wittelsbacherstraße
Personalkonzept
Trotz der Ruhendstellung der Einrichtungen und Gruppen sind keine betriebsbedingten Kündigungen vorgesehen. Vielmehr sollen die freiwerdenden Personalstunden
offene Vakanzen ersetzen,
den Springer-Pool auffüllen,
als zusätzliche Kräfte für die Kinder mit Behinderung eingesetzt werden
und eine teilweise gelockerte 45 Stunden Buchung für einzelne Einrichtungen ermöglichen:
Zunächst fallen die auf Inklusion spezialisierten Einrichtungen (Willy-Brandt-Platz und Langgasse) aus der 45 Sunden Prüfung (ab 01.08.2025)
Ausblick: Sollten danach noch Personalüberhänge bestehen, wird geprüft, inwieweit die nächsten Einrichtungen aus der Prüfung genommen werden können.
Eine genaue Berechnung der Personalüberhänge kann abschließend erst nach der Platzvergabe erfolgen.
Ausblick
Die Personalüberhänge entstehen erst mit dem nächsten Kitajahr, also ab dem 01.08.2025. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir ggf. noch vor einem herausfordernden nächsten halben Jahr bis zum Sommer stehen. Aktuell sind z.B. noch nicht alle Stellen des Springer-Pools besetzt, sodass entstehende Personalausfälle in den Einrichtungen bis zum Sommer schwieriger aufzufangen sein werden.
Die Fachberatungen waren bereits im engen Austausch mit den Kitaleitungen, den Teams und den Elternvertretungen der betroffenen Einrichtungen. Diese werden während des gesamten Prozesses weiterhin eng begleitet. Darüber hinaus ist die Jugendamtsleitung auch im engen Austausch mit dem Jugendamtselternbeirat (JAEB).
Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die zuständigen Fachberatungen, an die Abteilungsleitung oder an die Jugendamtsleitung wenden.