Beglaubigungen
Details
Das Bürgeramt der Stadt Niederkassel darf Abschriften, Auszüge, Ablichtungen usw. beglaubigen, sofern das zu beglaubigende Schriftstück in deutscher Sprache vorliegt.
Davon sind allerdings Personenstandsurkunden (z.B. Ehe- und Geburtsurkunden) ausgeschlossen. Dafür wenden Sie sich bitte an das jeweilige Standesamt, welches die Urkunden ausgestellt hat.
Sie können Ihre Unterschrift auf deutschsprachigen Schriftstücken durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes beglaubigen lassen. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass die Unterschrift vor den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollzogen werden muss.
Es dürfen keine Blanko-Unterschriften beglaubigt werden.
Des Weiteren dürfen vom Bürgeramt der Stadt Niederkassel keine Generalvollmachten, Verfügungen oder Testamente beglaubigt werden.
Diese öffentlichen Beglaubigungen können nur von einer Notarin/einem Notar vorgenommen werden.
Da es noch eine Vielzahl von Dokumenten gibt, die beglaubigt werden dürfen, wenden Sie sich gerne an das Bürgeramt der Stadt Niederkassel.
Kosten
2,00 € für die Beglaubigung von Schriftstücken
1,50 € für Unterschriftsbeglaubigungen
0,50 € pro Seite für das Anfertigen von Kopien
Hinweise
Urkunden aus Personenstandsbüchern dürfen nur die jeweiligen Standesämter beglaubigen.
Die Abschriften von Dokumenten müssen in deutscher Sprache sein.
Sollten Dokumente wie Zeugnisse nicht in deutscher Sprache erfasst sein, müssen diese von einer Dolmetscherin/einem Dolmetscher oder einer Übersetzerin/einem Übersetzer übersetzt werden.
Unterlagen
Original
einseitige Kopien
gültiges Ausweisdokument oder Nationalpass
Verfahrensablauf
Für Beglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Sollte das nicht möglich sein, kann dies auch eine bevollmächtigte Person vornehmen.
Bei Unterschriftsbeglaubigungen ist eine persönliche Vorsprache zwingend notwendig.
Rechtsgrundlagen
§ 33 Verwaltungsverfahrensgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
§ 34 VwVfG NRW
§ 129 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)