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Bauantrag (großer Sonderbau)

Details

Für eine ganze Reihe von baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung (Sonderbauten) reichen die üblichen Vorschriften der Landesbauordnung nicht aus. Diese Sonderbauten bergen aufgrund ihrer Nutzungsart, der Gebäudegröße oder hoher Besucherzahlen ein erhöhtes Gefahrenpotenzial. Für sie gibt es spezielle Regelungen in sogenannten Sonderbauvorschriften.

Bei großen Sonderbauten nach § 50 BauO NRW ist ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW erforderlich. Aufgrund des umfangreichen Prüfumfanges wird um rechtzeitige Kontaktaufnahme mit dem Bauordnungsamt gebeten.

Hierbei handelt es sich um das umfassendste Baugenehmigungsverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung von Vorhaben, Anlagen und Einrichtungen durchgeführt, die besonderen Anforderungen unterliegen.

Kosten

Gebühren gemäß der Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.

Verfahrensablauf

Die Bauaufsicht prüft den Bauantrag auf Übereinstimmung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Die Prüfung umfasst u.a.:

  • die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens

  • die bauordnungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
    - Abstandsflächen
    - Barrierefreiheit
    - Brandschutz; in der Regel ist ein Brandschutzkonzept erforderlich

  • sowie die baunebenrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens
    - Immissionsschutzrecht (Schall, Erschütterungen, Gerüche, Luftschadstoffe)
    - Wasserrecht (Entnahme von Grundwasser, Einleitung von Abwasser)
    - Abfallrecht (Vermeidung Verwertung und Beseitigung von Abfällen)
    - Natur- und Artenschutzrecht (Einfluss auf geschützte Tierarten, Eingriff in die Natur)
    - Denkmalschutz
    - Gesundheitsschutz

(Die Auflistung ist nicht abschließend)

Rechtsgrundlagen

  • Bauordnung NRW (BauO NRW)

  • Baugesetzbuch (BauGB)

  • Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)

  • Allgemeine Verwaltungsgebüjhrenordnung (AVerwGebO)

(Die Auflistung ist nicht abschließend)