Leistungen für Blinde und hochgradig Sehbehinderte
Details
Aufnahme, Prüfung und Weiterleitung von Anträgen auf Leistungen von Blindengeld und Hilfen für hochgradig Sehbehinderte
Leistungsträger ist der Landschaftsverband Rheinland (LVR).
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Rheinisches Sozialamt
Kennedy Ufer 2
50679 Köln