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Anonyme Beratung im Kinderschutz (gemäß § 8b SGB VIII)

Details

Das Beratungsangebot richtet sich an alle Personen und Träger in Niederkassel, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Sie haben laut Gesetz, bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf eine Beratung durch eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Insofa). Beratungstermine können telefonisch per E-Mail oder über das Online-Terminvergabesystem angefragt werden und erfolgen zeitnah.

Die Beratung mit der Fachkraft erfolgt anonymisiert, ohne Nennung der Namen der Betroffen. Es erfolgt keine Aktenführung und keine Weitergabe von Informationen an den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Ob – nach ausführlicher Beratung – die Meldung einer Kindeswohlgefährdung (nach § 8a SGB VIII) mit Klarnamen an den ASD erfolgt, entscheidet die Person, die die Beratung in Anspruch genommen hat.

Weitere Aufgaben der Fachstelle Koordination Kinderschutz sind

  • die Erarbeitung von Handlungsleitfäden und verbindlichen Vereinbarungen für eine effektive Zusammenarbeit bei Kindeswohlgefährdung in Niederkassel

  • Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung im Kinderschutz

  • Beratung bei der Erstellung von institutionellen Schutzkonzepten

  • Kooperation mit der Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt

  • Fachveranstaltungen zum Thema Kinderschutz

Kosten

Keine

Fristen

Termine können zeitnah vereinbart werden (telefonisch, per E-Mail oder das Online-Terminvergabesystem)

Voraussetzungen

Die Beratung richtet sich an Personen und Träger in Niederkassel, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten.

Unterlagen

Ggf. eigene Falldokumentation der ratsuchenden Person/des Trägers

Bearbeitungsdauer

individuell

Verfahrensablauf

Im Rahmen des Beratungstermins wird die ratsuchende Person ausführlich anonym/ anonymisiert beraten. Eine aktenkundige Dokumentation erfolgt nicht.

Rechtsgrundlagen

  • § 8b SGB VIII

  • Landeskinderschutzgesetz NRW