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Hilfe zum Lebensunterhalt / Sozialhilfe

Details

Sie sind

  • unter 65 Jahre und

  • erhalten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit und

  • leben alleine oder mit Kind/Kindern unter 15 Jahren

oder Sie sind

  • unter 65 Jahre und

  • erhalten eine Altersrente?

Dann wenden Sie sich zwecks Antragstellung an die u. a. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.

Sollten diese Angaben nicht auf Sie zutreffen, wenden Sie sich bitte das Jobcenter Rhein-Sieg.MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Empfänger von Leistungen der Grundsicherung im Alter oder bei dauerhafter Erwerbsminderung können einen MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beziehen. Nach Vorlage des MobilPasses erhält man Tickets für den Verkehrsverbund rabattiert. Alle Informationen zum MobilPass, insbesondere zur Art und Höhe der gewährten Rabatte erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg.

Unterlagen

  • Personalausweis

  • Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "G" oder "aG"

  • alle Einkommens- und Vermögensnachweise

  • Nachweise zu Unterkunfts- und Heizkosten

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate

Verfahrensablauf

Zur Beantragung der Sozialleistung wenden Sie sich an die genannten Kontaktpersonen. Diese unterstützen Sie bei der Antragstellung und geben weitere Auskünfte.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII)