Serviceportal

Gewerbeauskunft

Details

Bei Vorliegen eines berechtigten oder rechtlichen Interesses kann das Gewerbeamt Auskünfte aus der Gewerbedatei erteilen. Die Gebühren hierfür betragen 25,00 € (auch bei Negativauskünften) – mit örtlicher Ermittlung 35,00 €.

  • Einfache Auskunft: Name, betriebliche Anschrift, Rechtsform

Die erhobenen Daten dürfen nur für die Überwachung der Gewerbeausübung sowie statistische Erhebungen verarbeitet werden. Der Name, der Name des Geschäfts (Geschäftsbezeichnung), die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit des Gewerbetreibenden dürfen allgemein zugänglich gemacht werden.

  • Erweitere Auskunft: s. Einfache Auskunft zzgl. Privatanschrift und Geburtsdatum

Die Übermittlung dieser erweiterten Daten ist nur zulässig, soweit die Kenntnis der Daten zur Verfolgung von Straftaten erforderlich ist oder eine besondere Rechtsvorschrift dies vorsieht.

Als Behörde können Sie bei uns den Zugang zur E-Auskunft beantragen. Bitten wenden Sie sich hierzu per E-Mail an die unten genannten Ansprechpersonen.

Kosten

  • 35,00 € mit örtlicher Ermittlung durch den kommunalen Ordnungsdienst

  • 25,00 € für alle anderen (auch Negativauskünfte)

  • Gebührenfrei für Behörden oder Körperschaften des öffentlichen Rechts

Hinweise

Der jeweilige Antrag muss schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

Als Behörde können Sie bei uns den Zugang zur E-Auskunft beantragen. Bitten wenden Sie sich hierzu per E-Mail an die unten genannten Ansprechpersonen.

Unterlagen

  • Formloser Antrag

  • Nachweis über das berechtigte Interesse

Bearbeitungsdauer

Ca. 1 bis 5 Werktage

Rechtsgrundlagen

§ 14 Gewerbeordnung