Verfahrenslotse
Details
Es ist kompliziert…
Ein Leben mit einer Beeinträchtigung oder Behinderung kann kompliziert sein. Man stößt immer wieder auf Barrieren und kann am sozialen Leben nicht so teilhaben wie man es sich wünscht. Wenn man dann auf Hilfe, Unterstützung – auf Support – angewiesen ist wird es oft noch komplizierter
Wer ist der richtige Ansprechpartner?
Welche Unterstützungsleistungen gibt es überhaupt?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein um Leistungen zu erhalten?
Wie können Rechte und Ansprüche durchgesetzt werden?
Wie muss die Leistung erbracht werden?
Genau bei diesen Fragen setzt die Verfahrenslotsin an: Sie berät u.a. zu Themen wie
Kommunikation und Antragsstellung bei Trägern der Eingliederungshilfe
Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags
Problemen beim Kita-Besuch
Problemen beim Schul-Besuch
Bedarfsgerechte Gestaltung der Freizeit
Gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsleben
Vermittlung von Diagnostik- und Therapieeinrichtungen
Probleme mit den Leistungserbringern
Die Verfahrenslotsin begleitet Betroffene und ihre Unterstützer dabei, die passenden Hilfen zu finden, Anträge zu stellen, die richtige Behörde anzusprechen, Anliegen zu klären.
Nicht immer braucht man Spezialdienste zur Unterstützung. Als Verfahrenslotsin kenne ich auch die Regelangebot in Niederkassel und Region die sich besonders offen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung zeigen und kann hier Wege ebnen helfen.
Termine können persönlich oder online vereinbart werden.
Sie finden persönlich oder als Videokonferenz statt.
…Hier bekommen Sie Hilfe
Kosten
keine
Voraussetzungen
0-27 Jahre
Beeinträchtigung der Teilhabe ohne diagnostizierte Behinderung
Unterlagen
Diagnosen
Med. Gutachten
Bereits gestellte Anträge
Alte und laufende Bewilligungen
Ablehnungen
Ergänzende Unterlagen von Kita, Schule, Ausbildung, Therapeuten und Ärzten
Verfahrensablauf
Die Verfahrenslotsin berät Sie zum komplexen System der Eingliederungshilfen und angrenzenden Bereichen der Themen Behinderung und Teilhabe.
Um Sie umfassend beraten zu können, wird im Erstgespräch zunächst Ihr Anliegen, sowie alle relevanten Informationen erfasst. Anschließend erfolgt eine Auswertung durch die Verfahrenslostin, sodass in einem gemeinsamen Folgetermin alle Optionen besprochen werden können.
Rechtsgrundlagen
§10 b Abs. 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)