Baumschutz
Details
Die Stadt Niederkassel hat bereits vor vielen Jahren eine Baumschutzsatzung erlassen. Hiernach bedarf es bei jeglichen Maßnahmen, die am Baum durchgeführt werden soll, einer Genehmigung des Umweltamtes. Hierunter fallen Kronenschnitte, Eingriffe in den Wurzelbereich, überhängende Äste, Baumfällungen etc.
In Niederkassel sind prinzipiell alle Bäume ab einem Stammumfang (!) von 60 cm (Laubbaum), bzw. 80 cm (Nadelbaum) geschützt. Deshalb sollte generell bei jeglichen Eingriffen in einem Baum ein Antrag eingereicht werden.
Kosten
Die Kosten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung (§ 13) im Ortsrecht.
Hinweise
Es ist unbedingt zu empfehlen, einen Antrag zu stellen, sofern ein Baum gefällt werden soll, da eine Baumfällung ohne Genehmigung in jedem Fall mit einem Bußgeld geahndet wird.
Fristen
Bäume dürfen laut BNatG nur in der Zeit von Oktober bis Ende Februar beschnitten oder gefällt werden.
Unterlagen
Ausgefüllter Antrag “Ausnahmegenehmigung“
Lichtbilder des betroffenen Baumes, mit Fokus auf geschädigte Stellen
Lageplan oder Luftbild mit gekennzeichnetem Standort des Baumes/der Bäume
Bearbeitungsdauer
4 – 12 Wochen im Durchschnitt, je nach Antragsaufkommen.
Verfahrensablauf
Einreichung der geforderten Unterlagen
Prüfung der Unterlagen
Rückmeldung bei der antragstellenden Person
Evtl. Vereinbarung eines Ortstermins
Rechtsgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatG) und Satzung zu Schutz des Baumbestandes (BSchS) der Stadt Niederkassel (basierend auf BNatG).
Weiterführende Informationen
Bitte die Satzung gründlich lesen.