Bauleitpläne
Details
Unter Bauleitplänen versteht man den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) sowie die Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung).
Eine Übersicht der rechtskräftigen und sich in Aufstellung befindlichen Bauleitpläne befindet sich auf dem Portal „Stadtplanung in Niederkassel“.
Flächennutzungsplan
Gemäß § 5 des Baugesetzbuches ist im Flächennutzungsplan für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in Grundzügen darzustellen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet als vorbereitender Bauleitplan nur verwaltungsinterne Rechtswirkung. Die Gemeinde hat ihre Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Das Ziel dieser grundsätzlichen Verpflichtung der Gemeinde liegt darin, die Gemeinde anzuhalten, ihre städtebauliche Entwicklung auf der Grundlage einer in sich stimmigen Grundkonzeption für das Gemeindegebiet zu steuern. Gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erzeugt der Flächennutzungsplan keine unmittelbare Rechtswirkung.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan enthält als verbindlicher Bauleitplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung gem. § 8 Absatz 1 Baugesetzbuch. Die im Gesetz abschließend geregelten Festsetzungen sind im Unterschied zu den Darstellungen des Flächennutzungsplanes Planaussage mit externer Verbindlichkeit, d. h. sie sind von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu beachten.
Die Festsetzung des Bebauungsplanes betreffen die bauliche und die nicht bauliche Nutzung der beplanten Bereiche und beziehen sich parzellenscharf auf Flächen. Der Bebauungsplan braucht sich nicht an bestehende Grundstücksgrenzen zu halten. Er kann von einem zukünftigen Zuschnitt ausgehen, der erst durch Grundstücksumlegung geschaffen werden soll. Anders als der Flächennutzungsplan gilt der Bebauungsplan nicht für das ganze Gemeindegebiet, sondern setzt die Grenzen seines räumlichen Geltungsbereiches selbst fest.
Für Bürgerinnen und Bürger der Stadt sind die Festsetzungen des Bebauungsplans relevant, wenn das Vorhaben einer Bebauung oder einer baulichen Veränderung besteht. Informationen hierzu erhalten Sie bei den angegebenen Ansprechpartnern.
Veröffentlichung der Bauleitpläne
Entsprechend § 3 des Baugesetzbuches sind die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bauleitplanung möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Hierbei wird den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung im Rahmen einer (frühzeitigen) Beteiligung gegeben.
Ort und Dauer der Veröffentlichung werden ortsüblich bekanntgemacht.
Kosten
Die Bauberatung im üblichen Umfang ist kostenfrei.
Erste Auskünfte zu Belangen der Stadtplanung und Stadtentwicklung im üblichen Umfang sind kostenfrei. Auch die Bauberatung im üblichen Umfang ist kostenfrei.
Die Kosten für eine intensive, über die normale Information hinausgehende Beratung in Sachen Stadtplanung, Stadtentwicklung, zum Bauplanungsrecht oder ausführliche planungsrechtliche Auskunft zum Zwecke der Wertermittlung entnehmen Sie bitte der aktuellen Gebührenordnung im Ortsrecht.
Hinweise
Um sicherzustellen, dass die angegebenen Ansprechpartner Zeit für Ihr Anliegen haben, bitten wir vor dem persönlichen Erscheinen im Rathaus stets um eine Terminvereinbarung. Einfachere Sachverhalte können auch telefonisch oder per E-Mail beantwortet werden.
Unterlagen
Rechtssichere planungsrechtliche Auskünfte können nur erteilt werden, wenn die hierfür notwendigen Unterlagen in ausreichender Qualität vorliegen (z.B. Lagepläne, Schnitte, Skizzen, Berechnungen).
Verfahrensablauf
Für planungsrechtliche Auskünfte stellen Sie Ihre Anfrage i.d.R. zunächst telefonisch oder per E-Mail
Oftmals erhalten Sie hierauf eine direkte Auskunft
Bei komplexen Sachverhalten erhalten Sie einen Termin durch einen der angegebenen Ansprechpartner
Rechtsgrundlagen
u.a. Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), BauO NRW