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Jugendamtselternbeirat

Details

Der Jugendamtselternbeirat (JAEB) ist der Zusammenschluss der Elternbeiräte aus den einzelnen Kindertagesstätten und einer Elternvertretung, deren Kinder in Kindertagespflege betreut werden, auf örtlicher Ebene. Zweck des Zusammenschlusses ist die Interessenvertretung der Eltern gegenüber den Trägern der Jugendhilfe. Dem JAEB ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertagesbetreuung betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung gegeben.

Grundlage ist der § 11 Abs. 2 des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Der oder die Vorsitzende des JAEB wirkt auch als beratendes Mitglied im kommunalen Jugendhilfeausschuss mit. Der JAEB bringt Anliegen und Perspektiven der Eltern aus der Zusammenarbeit und der Erziehungspartnerschaft mit den Kindertagesstätten, deren Trägern und den Kindertagespflegepersonen, in den Jugendhilfeausschuss ein.