Friedhofsverwaltung
Details
Friedhöfe sind in erster Linie Orte des Trauerns und des Gedenkens, dienen aber auch immer mehr der Erholung von Körper und Geist.
Hier begegnen sich Menschen unterschiedlicher Interessen - trauernde Hinterbliebene, Besucher, Spaziergänger - aber auch Mitarbeiter verschiedener Gewerke wie Bestatter, Steinmetze oder Gärtner.
Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung kümmern sich um die Vergabe und Verwaltung der Grabstellen, Vereinbarung von Beisetzungsterminen, Genehmigungen der Grabmalgestaltung sowie Einhaltung der Friedhofsordnung.
In Niederkassel stehen Ihnen insgesamt acht Friedhöfe zur Verfügung, die zahlreiche Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte bieten:
Friedhof Mondorf, Oberdorfstraße/Provinzialstraße
Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten und UrnenwahlgrabstättenFriedhof Rheidt, Pastor-Ibach-Straße
Erd- und Urnenbestattungen in WahlgrabstättenSüdfriedhof, Kabelweg
Erd- und Urnenbestattungen in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, pflegefreien Reihengrabstätten, pflegefreien Wahlgrabstätten, Baumgrabstätten im Ruhewald
Außerdem: Aschenstreufeld, Sternenfeld für Tot- und FehlgeburtenFriedhof Niederkassel, Pastor-Grimm-Straße
Erd- und Urnenbestattungen in WahlgrabstättenFriedhof Uckendorf, Stockemer Straße
Erd- und Urnenbestattungen in WahlgrabstättenFriedhof Ranzel, Wahner Straße
Erd- und Urnenbestattungen in WahlgrabstättenNordfriedhof, Kronenweg
Erd- und Urnenbestattungen in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Pflegefreie Reihengrabstätten, Pflegefreie Wahlgrabstätten, Baumgrabstätten im Ruhewald, anonymen Urnengrabstätten, muslimischen WahlgrabstättenFriedhof Lülsdorf, Rheinstraße
Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten
Teile der Friedhöfe Niederkassel und Mondorf unterliegen der Verwaltung durch die jeweilige Kirchengemeinde. Auch in diesen kirchlichen Teilen werden unterschiedlichste Bestattungsformen angeboten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an die Kirchengemeinden wenden unter:
Für den kirchlichen Teil auf dem Friedhof Niederkassel:
Gemeindeverwaltung St. Matthäus, Niederkassel
Annostraße 11
53859 Niederkassel
Tel.: 02208 4562
E-Mail: pn@k-k-n-n.de
Für den kirchlichen Teil auf dem Friedhof Mondorf:
Gemeindeverwaltung St. Laurentius, Mondorf
Adenauerplatz 8a
53859 Niederkassel
Tel.: 0228 450915
E-Mail: pastoralbuero@kath-siegmuendung.de
Damit auf dem Friedhof ein respektvolles und geordnetes Miteinander gewährleistet werden kann, sind verbindliche Regelungen (Ordnungsvorschriften) unerlässlich. Die Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt enthält wichtige Informationen zur Gestaltung von Grabstätten sowie zu allgemeinen Regelungen und Vorschriften rund um das Friedhofswesen. Diese steht Ihnen als Download bereit.
Kosten
Details zu den geltenden Gebühren finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührensatzung. Diese steht Ihnen als Download zur Verfügung und bietet eine transparente Übersicht über alle relevanten Bestimmungen.
Hinweise
Die Öffnungszeiten der Friedhöfe
01. April – 31. Oktober: 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
01. November – 02. November: 8:00 Uhr – 21:00 Uhr
03. November – 31. März: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
Bestattungsmöglichkeiten
Der Verlust einer geliebten Person ist für die Angehörigen mit tiefer Trauer und großen Schmerzen verbunden. Dennoch müssen in dieser schwierigen Zeit im Zusammenhang mit der Bestattung Entscheidungen getroffen werden. Gerne steht Ihnen hier die Friedhofsverwaltung helfend zur Hand.
Die Wahl der Grabart stellt oft eine schwierige Entscheidung dar. Folgende Übersicht der Grabarten kann als Orientierungshilfe dienen.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein erstmaliges Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt.
Baumgrabstätten im Ruhewald
Auf dem Nord- und Südfriedhof werden Flächen für die Beisetzung von Urnen am Fuße der Bäume des Ruhewaldes als Urnenwahlgrabstätten angeboten. In einer Grabstelle ist grundsätzlich die Bestattung von zwei Urnen möglich (Innen- und Außenradius).
Hinweis: Damit die natürliche Gestaltung des Ruhewaldes erhalten bleibt und die Pflege der Grünflächen des Ruhewaldes gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter, Grabschmuck und persönliche Kennzeichnungen nicht gestattet.
Anonyme Grabstätten für Urnenbeisetzungen
Anonyme Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Angehörige dürfen an der Beisetzung nicht teilnehmen.
Aschenstreufeld
Aschen können auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich des Südfriedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt werden, wenn der Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat.
Sternenfeld für Tot- und Fehlgeburten
Auf dem Südfriedhof wird ein Grabfeld für die auf Wunsch eines Elternteils durchgeführte Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte ausgewiesen. Das Grabfeld wird ausschließlich durch den Friedhofsträger gepflegt.
Muslimische Grabstätten
Grabstätten für Muslime sind Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, in denen die Bestattung unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Glaubensvorgaben möglich ist. Diese Grabstätten werden ausschließlich auf dem Nordfriedhof angeboten.
Pflegefreie Wahlgrabstätten
Pflegefreie Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, deren Oberfläche ausschließlich als Grünfläche angelegt wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist möglich.
Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen erfolgen kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.
Pflegefreie Reihengrabstätten
Pflegefreie Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach vergeben. Auch hier besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.
Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.