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Friedhofsverwaltung

Details

Friedhöfe sind in erster Linie Orte des Trauerns und des Gedenkens, dienen aber auch immer mehr der Erholung von Körper und Geist.

Hier begegnen sich Menschen unterschiedlicher Interessen - trauernde Hinterbliebene, Besucher, Spaziergänger - aber auch Mitarbeiter verschiedener Gewerke wie Bestatter, Steinmetze oder Gärtner.

Die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung kümmern sich um die Vergabe und Verwaltung der Grabstellen, Vereinbarung von Beisetzungsterminen, Genehmigungen der Grabmalgestaltung sowie Einhaltung der Friedhofsordnung.

In Niederkassel stehen Ihnen insgesamt acht Friedhöfe zur Verfügung, die zahlreiche Möglichkeiten für die letzte Ruhestätte bieten:

  • Friedhof Mondorf, Oberdorfstraße/Provinzialstraße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten

  • Friedhof Rheidt, Pastor-Ibach-Straße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten

  • Südfriedhof, Kabelweg
    Erd- und Urnenbestattungen in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, pflegefreien Reihengrabstätten, pflegefreien Wahlgrabstätten, Baumgrabstätten im Ruhewald
    Außerdem: Aschenstreufeld, Sternenfeld für Tot- und Fehlgeburten

  • Friedhof Niederkassel, Pastor-Grimm-Straße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten

  • Friedhof Uckendorf, Stockemer Straße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten

  • Friedhof Ranzel, Wahner Straße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten

  • Nordfriedhof, Kronenweg
    Erd- und Urnenbestattungen in Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten, Pflegefreie Reihengrabstätten, Pflegefreie Wahlgrabstätten, Baumgrabstätten im Ruhewald, anonymen Urnengrabstätten, muslimischen Wahlgrabstätten

  • Friedhof Lülsdorf, Rheinstraße
    Erd- und Urnenbestattungen in Wahlgrabstätten

Teile der Friedhöfe Niederkassel und Mondorf unterliegen der Verwaltung durch die jeweilige Kirchengemeinde. Auch in diesen kirchlichen Teilen werden unterschiedlichste Bestattungsformen angeboten. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich an die Kirchengemeinden wenden unter:

Für den kirchlichen Teil auf dem Friedhof Niederkassel:

Gemeindeverwaltung St. Matthäus, Niederkassel

Annostraße 11
53859 Niederkassel

Tel.: 02208 4562
E-Mail: pn@k-k-n-n.de

Für den kirchlichen Teil auf dem Friedhof Mondorf:

Gemeindeverwaltung St. Laurentius, Mondorf

Adenauerplatz 8a
53859 Niederkassel

Tel.: 0228 450915
E-Mail: pastoralbuero@kath-siegmuendung.de

Damit auf dem Friedhof ein respektvolles und geordnetes Miteinander gewährleistet werden kann, sind verbindliche Regelungen (Ordnungsvorschriften) unerlässlich. Die Bestattungs- und Friedhofssatzung der Stadt enthält wichtige Informationen zur Gestaltung von Grabstätten sowie zu allgemeinen Regelungen und Vorschriften rund um das Friedhofswesen. Diese steht Ihnen als Download bereit.

Kosten

Details zu den geltenden Gebühren finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührensatzung. Diese steht Ihnen als Download zur Verfügung und bietet eine transparente Übersicht über alle relevanten Bestimmungen.

Hinweise

Die Öffnungszeiten der Friedhöfe
01. April – 31. Oktober: 7:30 Uhr - 20:00 Uhr
01. November – 02. November: 8:00 Uhr – 21:00 Uhr
03. November – 31. März: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr

Bestattungsmöglichkeiten

Der Verlust einer geliebten Person ist für die Angehörigen mit tiefer Trauer und großen Schmerzen verbunden. Dennoch müssen in dieser schwierigen Zeit im Zusammenhang mit der Bestattung Entscheidungen getroffen werden. Gerne steht Ihnen hier die Friedhofsverwaltung helfend zur Hand.

Die Wahl der Grabart stellt oft eine schwierige Entscheidung dar. Folgende Übersicht der Grabarten kann als Orientierungshilfe dienen.

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, die der Reihe nach vergeben werden. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen, an denen auf Antrag ein erstmaliges Nutzungsrecht verliehen wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt.

Baumgrabstätten im Ruhewald

Auf dem Nord- und Südfriedhof werden Flächen für die Beisetzung von Urnen am Fuße der Bäume des Ruhewaldes als Urnenwahlgrabstätten angeboten. In einer Grabstelle ist grundsätzlich die Bestattung von zwei Urnen möglich (Innen- und Außenradius).

Hinweis: Damit die natürliche Gestaltung des Ruhewaldes erhalten bleibt und die Pflege der Grünflächen des Ruhewaldes gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter, Grabschmuck und persönliche Kennzeichnungen nicht gestattet.

Anonyme Grabstätten für Urnenbeisetzungen

Anonyme Urnenreihengrabstätten werden der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren vergeben. Angehörige dürfen an der Beisetzung nicht teilnehmen.

Aschenstreufeld

Aschen können auf einem von der Friedhofsverwaltung festgelegten Bereich des Südfriedhofes durch Verstreuung der Asche beigesetzt werden, wenn der Verstorbene dies schriftlich bestimmt hat.

Sternenfeld für Tot- und Fehlgeburten

Auf dem Südfriedhof wird ein Grabfeld für die auf Wunsch eines Elternteils durchgeführte Bestattung von Tot- und Fehlgeburten sowie die aus Schwangerschaftsabbrüchen stammenden Leibesfrüchte ausgewiesen. Das Grabfeld wird ausschließlich durch den Friedhofsträger gepflegt.

Muslimische Grabstätten

Grabstätten für Muslime sind Wahlgrabstätten für Erdbestattungen, in denen die Bestattung unter besonderer Berücksichtigung muslimischer Glaubensvorgaben möglich ist. Diese Grabstätten werden ausschließlich auf dem Nordfriedhof angeboten.

Pflegefreie Wahlgrabstätten

Pflegefreie Wahlgräber sind Grabstätten für Erd- und Urnenbestattungen, deren Oberfläche ausschließlich als Grünfläche angelegt wird. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer ist möglich.

Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen erfolgen kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.

Pflegefreie Reihengrabstätten

Pflegefreie Reihengräber sind Grabstätten für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen. Sie werden der Reihe nach vergeben. Auch hier besteht die Graboberfläche ausschließlich aus Rasen. Das Nutzungsrecht ist für Erdbestattungen auf 30 Jahre und für Urnenbeisetzungen auf 25 Jahre festgelegt. Eine Verlängerung der Nutzungszeit oder Auswahl der Grabstätte ist nicht möglich.

Hinweis: Damit die Pflege der Grünflächen gewährleistet werden kann, sind Dekorationen, Grablichter oder Grabschmuck nicht gestattet.