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Ehefähigkeitszeugnis

Details

Bei einer Eheschließung im Ausland fordern manche Staaten von Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses wird durch das Standesamt Ihres Wohnsitzes ausgestellt.

Ist der (letzte) Wohnsitz hier in Niederkassel, so sind wir als Ihr Standesamt für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses zuständig. Wenn beide Verlobten deutsche Staatsangehörige sind, so wird die Ehefähigkeit in gleicher Weise geprüft, wie als wenn Sie die Ehe in Deutschland schließen würden. Ist nur ein Verlobter deutscher Staatsangehöriger, so ist die Ehefähigkeit nach deutschem Recht zu prüfen.

Vom ausländischen Standesamt ist die Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten zu prüfen. Dennoch werden alle Unterlagen zur Person und Ehefähigkeit des ausländischen Verlobten benötigt, da nach deutschem Recht geprüft werden muss, ob nicht in der Person des ausländischen Verlobten ein doppelseitiges Ehehindernis vorhanden ist (z.B. Eheverbot der Doppelehe, auch wenn der Heimatstaat des ausländischen Verlobten die Mehrehe zulässt). Das Standesamt hat bei der Prüfung des Eheverbots auch festzustellen, ob eine etwaige frühere Ehe des ausländischen Verlobten aufgelöst ist.

Bei einer ausländischen Entscheidung in der Ehesache ist die Notwendigkeit der Anerkennung der Scheidung zu klären.

Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Kosten

  • 40,00 € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige.

  • 66,00 € für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses, wenn ausländisches Recht zu beachten ist.

Fristen

Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Voraussetzungen

Ein Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der Eheschließung zwischen den beiden Verlobten kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Deswegen wird die Ehefähigkeit beider Verlobter geprüft.

Unterlagen

Welche Unterlagen für eine Eheschließung im Ausland dort vorzulegen sind und wie das Anmeldeverfahren dort abläuft, erfährt man beim jeweiligen ausländischen Standesamt. Die deutsche Auslandsvertretung kann auch gegebenenfalls im jeweiligen Zielstaat weiterhelfen oder die hier ansässige konsularische Vertretung des jeweiligen Staates.

Grundsätzlich gilt jedoch für Personen, die von Geburt an deutsch sind und ein Ehefähigkeitszeugnis bei uns beantragen

Bei ledigen Personen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister

Bei geschiedenen/verwitweten Personen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Geburtenregister

  • Beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus dem Eheregister mit Auflösungsvermerk

Bei Auslandsbeteiligung ist eine persönliche Beratung erforderlich ggf. mit Anwesenheit eines Dolmetschers

Hinweis zu ausländischen Heiratsurkunden

Ausländische Personenstandsurkunden bedürfen ggf. einer Überbeglaubigung. Die Standesbeamtinnen werden Sie hierzu entsprechend beraten.

Hinweis, wenn mindestens ein Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt:

Die im deutschen Recht vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Ehenamens gibt es im Ausland häufig nicht. Sollte dies jedoch von Ihnen gewünscht sein, so sollten Sie nach Ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik mit Ihrer Heiratsurkunde beim Standesamt einen Termin vereinbaren und eine gemeinsame Namenserklärung abgeben.

Verfahrensablauf

Bitte informieren Sie sich telefonisch oder per Mail über den Verfahrensablauf.

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz

Weiterführende Informationen

Wo erhält man ein Ehefähigkeitszeugnis?

Wenn für die Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden muss, erhält man dieses beim Standesamt des Wohnsitzes oder des letzten inländischen Wohnsitzes. Es kann für deutsche Staatsangehörige, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge oder Staatenlose ausgestellt werden.