Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht
Details
Die Rundfunkgebührenbefreiung richtet sich nach der Verordnung über die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.
Diese sieht unterschiedliche Befreiungstatbestände vor. Unter anderem können einkommensschwache Personen (z. B. SGB II-Bezieher/innen) und bestimmte Behindertengruppen (z. B. Ausweis mit 80% und Merkzeichen RF, Blinde mit Ausweis 60 % ) von der Gebührenpflicht befreit werden.
Die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ bearbeitet.
Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Fachbereich Soziales.
Alternativ können Sie die Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht online stellen.
Online-Dienste
Kosten
Unterlagen
Befreiungsantrag
Nachweis der Befreiungsgrundlage
ggfs. Beitragsnummer
Verfahrensablauf
Während der Öffnungszeiten können Sie das Anschreiben des Beitragsservices ARD ZDF Deutschlandradio sowie den Nachweis zu Ihrem Befreiungsgrund vorlegen. Den ausgefüllten Antrag auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht senden wir zusammen mit einer Kopie Ihres Befreiungsnachweises an den Beitragsservice der ARD ZDF Deutschlandradio. Sie erhalten dann erneut ein Schreiben des Beitragsservices, mit dem Ihnen mitgeteilt wird, für welchen Zeitraum Sie von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind.