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Bauakteneinsicht

Details

Wir bieten Ihnen als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes an, abgeschlossene, archivierte Baugenehmigungsakten für Ihr Grundstück einzusehen.

Dazu benötigen wir von Ihnen zunächst einmal Angaben zur Lage des Objektes (Adresse oder Flurstücksbezeichnung), um prüfen zu können, ob überhaupt Akten zur Verfügung stehen. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Akten eventuell nicht oder nicht mehr verfügbar sind. Da es sich bei dem angebotenen Service der Einsicht in abgeschlossene Baugenehmigungsakten um eine freiwillige Leistung handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf das Vorhandensein abgeschlossener Bauakten.

Für die Einsichtnahme in die Bauakten ist eine Anfrage per E-Mail ( bauarchiv@niederkassel.de ) oder Telefon erforderlich. Einsichtnahme wird dem Eigentümer (nach entsprechender Legitimation) oder bei berechtigtem Interesse gewährt. Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers.

Bauakteneinsichten im Rathaus sind nach Terminvereinbarung nur Mittwochs und Donnerstags während der Öffnungszeiten möglich.

Unterlagen

Um vorzubeugen, dass keine unberechtigten Personen Einsicht in Ihre Akten nimmt, bringen Sie bitte am Tag der Einsichtnahme einen Grundbuchauszug und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit, um Ihre Berechtigung nachzuweisen.

Bearbeitungsdauer

Aufgrund erhöhter Nachfrage ist mit längeren Wartezeiten zu rechnen.