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Zinssenkung NRW.Bank

Details

Die Förderung selbst genutzten Wohnraums ist ein Ziel der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen. Das Land fördert den Neubau und Erwerb von eigengenutzten Immobilien für Familien und Haushalte mit geringerem Einkommen.

Die Förderrichtlinien sehen vor, dass nach bestimmten Fristen die Zinsvergünstigung ausläuft und die Zinsen der Förderdarlehen angehoben werden.

Es besteht jedoch jederzeit die Möglichkeit, die Zinsen zu senken (davon ausgenommen sind Neuförderungen ab dem Jahr 2023). Hierbei wird die individuelle Einkommenssituation der dem Haushalt zugehörigen Personen berücksichtigt. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen kann die Mehrbelastung aus der Verzinsung sogar bis auf 0 % p. a. gesenkt werden

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 10,00 €.

Unterlagen

  • Verdienstbescheinigung aus nichtselbständiger Arbeit und eine aktuelle Lohnabrechnung ODER Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate

  • ggfs. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Abfindungen, Übergangsgeld, Krankengeld,

  • Mutterschaftsgeld (brutto kalendertgl.))

  • Rentenbescheid aller vorhandenen Renten

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Sparverträge/Sparbücher/ Bausparverträge)

  • Zinseinkünfte (Sparbücher, Jahreskontoauszüge, Wertpapiere usw.) & Zahnungsnachweis der Gutschrift von Kapitalerträgen/ bei Bausparverträgen Steuerbescheinigung nach § 45 a EstG

  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld durch Kontobeleg

  • Erklärung über den Erhalt von Unterhaltsleistungen & Zahlungsnachweis

  • Bescheid über Unterhaltsvorschuss/ Unterhaltsurteil

  • Bescheid über Ausbildungsförderung (BAföG)/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)(Arbeitsagentur) & Zahlungsnachweis

  • Bescheid über Leistungen der Bundesagentur & Zahlungsnachweis

  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB XII/Grundsicherung & Zahlungsnachweis

  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahren bzw. Studiennachweis bei Studenten

  • Einkommenssteuerbescheid des vorherigen Jahres bei erhöhten Werbungskosten

  • Nachweis ausländerrechtlicher Status/ Vorlage Pass/Ausweis

  • Nachweis über den Erhalt von Pflegegeld

  • Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Feststellung einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %

  • Formblatt Antrag auf allgemeinen Wohnberechtigungsschein/Zinssenkung

Bearbeitungsdauer

5 bis 10 Tage

Verfahrensablauf

Zusammen mit dem Antrag auf Zinssenkung reichen Sie alle für Ihren Haushalt erforderlichen Nachweise ein. Daraus errechnet Ihr Sachbearbeiter das Haushaltseinkommen und stellt die Höhe der Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenze fest. Durch die Weiterleitung an die NRW Bank erfolgt ggfs. ein Zinssenkungsbescheid.

Rechtsgrundlagen

Grundlage für Förderungen bis 2001 war das I. oder II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG). Durch Artikel 2 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts ist das WoBauG mit Wirkung vom 1.1.2002 aufgehoben worden. An seine Stelle ist das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) getreten. Nach § 48 WoFG sind einige Regelungen des II. WoBauG auf die vor dem 1.1.2002 bewilligten Darlehen weiter anzuwenden.