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Wohnraumförderung

Details

Gegenstand der sozialen Wohnraumförderung ist sowohl die Bereitstellung preiswerter Mietwohnungen als auch - vor allem für Haushalte mit Kindern - die Unterstützung bei der Bildung selbst genutzten Wohneigentums. Auch die Schaffung von behindertengerechtem Wohnraum und die energetische Modernisierung von Wohnraum wird von zahlreichen Ländern und Kommunen gefördert. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen unterstützt bundesseitig den sozialen Wohnungsbau durch die Gewährung von Finanzhilfen. Als sozialer Wohnungsbau wird dabei der Bereich der sozialen Wohnraumförderung bezeichnet, der mit Finanzhilfen des Bundes förderfähig ist; das sind die Schaffung neuen Wohnraums und die Modernisierung von Wohnraum.

Nähere Informationen zur Wohnraumförderung erhalten Sie beim Rhein-Sieg-Kreis unter folgendem Link:

https://www.rhein-sieg-kreis.de/vv/produkte/01/wohnungsbaufoerderung/Wohnungsbaufoerderung.php

Rechtsgrundlagen

  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)

  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBinG)