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Wohngeld (Miet- & Lastenzuschuss)

Details

Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Die entsprechenden Antragsvordrucke sind beim Fachbereich Soziales oder auf der Internetseite des zuständigen Ministeriums abzurufen.

Wohngeld errechnet sich nach dem Einkommen der Familie, der Miete bzw. der Belastung und der Anzahl der Familienmitglieder.

Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen. Darüber hinaus stehen Ihnen unter dem Link ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.

MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS)

Empfänger von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) können einen MobilPass für den Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) beziehen. Nach Vorlage des MobilPasses erhält man Tickets für den Verkehrsverbund rabattiert. Alle Informationen zum MobilPass, insbesondere zur Art und Höhe der gewährten Rabatte erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrverbundes Rhein-Sieg.

Kosten

keine

Hinweise

Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen die Unterkunftskosten berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten (z.B. Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz).

Fristen

Wohngeld wird in der Regel vom Ersten des Monats an geleistet, in dem der Antrag gestellt wird.

Voraussetzungen

Sie bilden einen Haushalt mit geringem Einkommen ohne Bezug anderer Leistungen, die Unterkunftskosten berücksichtigen.

Unterlagen

Bei Antragstellung sind folgende Nachweise vorzulegen (diese Aufzählung ist nicht abschließend)

  • Nachweis des Bruttoeinkommens aller zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder

  • Rentenbescheide

  • Nachweis über Leistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII

  • Nachweis über Unterhaltszahlungen

  • Nachweise über Elterngeld

  • Arbeitslosengeldbescheide

  • bei Einkommensteuerpflichtigen: Einkommensteuerbescheid

  • Nachweis Krankengeld

  • Schwerbehindertenausweis

  • Nachweis über Unterhaltsleistungen

  • Nachweis über die Pflegebedürftigkeit nach § 14 ff. SGB XI

  • Ausbildungsvertrag

  • letzter Mietzahlbeleg

  • Grundsteuer B

  • Mietvertrag

  • Fremdmittelbescheinigung

Bearbeitungsdauer

8 - 12 Wochen

Verfahrensablauf

Wohngeld erhalten Sie nur auf Antrag.

Den Antrag auf Wohngeld müssen Sie bei der örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Nach der Bearbeitung des Antrags erlässt die Wohngeldbehörde einen Bescheid.

Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Um eine Unterbrechung laufender Wohngeldleistungen zu vermeiden, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei werden die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut geprüft.

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)