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Wohnberechtigungsschein

Details

Zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung, ist es erforderlich einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorwiesen zu können. Dieser besagt, dass das Haushaltseinkommen unter einem festgelegten Grenzwert liegt.

Dazu sind alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder für die vergangenen 12 Monate vorzulegen. Es können verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden, wenn entsprechende Nachweise dazu vorgelegt werden.

Kosten

Die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 10,00 €.

Voraussetzungen

Für den Erhalt eines WBS muss das Haushaltseinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze liegen:

Personen - Grenze 100 % Euro

  • Alleinstehend - 20.420,00 €

  • 2 Personen - 24.600,00 €

  • Alleinerziehend (1 Kind) - 25.340,00 €

  • 3 Personen (1 Kind) - 31.000,00 €

  • 4 Personen (2 Kinder) - 37.400,00€

  • 5 Personen (3 Kinder) - 43.800,00€

Unterlagen

  • Verdienstbescheinigung aus nichtselbständiger Arbeit und eine aktuelle Lohnabrechnung ODER

  • Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate

  • ggfs. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Abfindungen, Übergangsgeld, Krankengeld,

  • Mutterschaftsgeld (brutto kalendertgl.))

  • Rentenbescheid aller vorhandenen Renten

  • Einnahmen aus Kapitalvermögen (Sparverträge/Sparbücher/ Bausparverträge)

  • Zinseinkünfte (Sparbücher, Jahreskontoauszüge, Wertpapiere usw.) & Zahnungsnachweis der

  • Gutschrift von Kapitalerträgen/ bei Bausparverträgen Steuerbescheinigung nach § 45 a EstG

  • Nachweis über den Erhalt von Kindergeld durch Kontobeleg

  • Erklärung über den Erhalt von Unterhaltsleistungen & Zahlungsnachweis

  • Bescheid über Unterhaltsvorschuss/ Unterhaltsurteil

  • Bescheid über Ausbildungsförderung (BAföG)/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)(Arbeitsagentur)

  • Bescheid über Leistungen der Bundesagentur

  • Bescheid über Leistungen nach dem SGB XII/Grundsicherung

  • Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahren bzw. Studiennachweis bei Studenten

  • Einkommenssteuerbescheid des vorherigen Jahres bei erhöhten Werbungskosten

  • Nachweis ausländerrechtlicher Status/ Vorlage Pass/Ausweis

  • Nachweis über den Erhalt von Pflegegeld

  • Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Feststellung einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %

  • Formblatt Antrag auf allgemeinen Wohnberechtigungsschein/Zinssenkung

Bearbeitungsdauer

ca. 14 Tage

Verfahrensablauf

Zusammen mit dem Antrag auf einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) reichen Sie alle für Ihren Haushalt erforderlichen Nachweise ein. Daraus errechnet Ihr Sachbearbeiter das Haushaltseinkommen und stellt Ihnen einen WBS aus. Dieser ist ein Jahr lang gültig und Sie können sich damit in ganz NRW um eine sozialgeförderte Wohnung bewerben.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)

Weiterführende Informationen