Wohnberechtigungsschein
Details
Zum Bezug einer sozial geförderten Wohnung, ist es erforderlich einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorwiesen zu können. Dieser besagt, dass das Haushaltseinkommen unter einem festgelegten Grenzwert liegt.
Dazu sind alle Einkommen aller Haushaltsmitglieder für die vergangenen 12 Monate vorzulegen. Es können verschiedene Freibeträge geltend gemacht werden, wenn entsprechende Nachweise dazu vorgelegt werden.
Kosten
Die Verwaltungsgebühr beläuft sich auf 10,00 €.
Voraussetzungen
Für den Erhalt eines WBS muss das Haushaltseinkommen unter der festgelegten Einkommensgrenze liegen:
Personen - Grenze 100 % Euro
Alleinstehend - 20.420,00 €
2 Personen - 24.600,00 €
Alleinerziehend (1 Kind) - 25.340,00 €
3 Personen (1 Kind) - 31.000,00 €
4 Personen (2 Kinder) - 37.400,00€
5 Personen (3 Kinder) - 43.800,00€
Unterlagen
Verdienstbescheinigung aus nichtselbständiger Arbeit und eine aktuelle Lohnabrechnung ODER
Lohnabrechnungen der letzten 12 Monate
ggfs. Nachweis über Lohnersatzleistungen (Abfindungen, Übergangsgeld, Krankengeld,
Mutterschaftsgeld (brutto kalendertgl.))
Rentenbescheid aller vorhandenen Renten
Einnahmen aus Kapitalvermögen (Sparverträge/Sparbücher/ Bausparverträge)
Zinseinkünfte (Sparbücher, Jahreskontoauszüge, Wertpapiere usw.) & Zahnungsnachweis der
Gutschrift von Kapitalerträgen/ bei Bausparverträgen Steuerbescheinigung nach § 45 a EstG
Nachweis über den Erhalt von Kindergeld durch Kontobeleg
Erklärung über den Erhalt von Unterhaltsleistungen & Zahlungsnachweis
Bescheid über Unterhaltsvorschuss/ Unterhaltsurteil
Bescheid über Ausbildungsförderung (BAföG)/Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)(Arbeitsagentur)
Bescheid über Leistungen der Bundesagentur
Bescheid über Leistungen nach dem SGB XII/Grundsicherung
Schulbescheinigung bei Kindern über 16 Jahren bzw. Studiennachweis bei Studenten
Einkommenssteuerbescheid des vorherigen Jahres bei erhöhten Werbungskosten
Nachweis ausländerrechtlicher Status/ Vorlage Pass/Ausweis
Nachweis über den Erhalt von Pflegegeld
Schwerbehindertenausweis bzw. Bescheinigung des Versorgungsamtes über die Feststellung einer Schwerbehinderung von mindestens 80 %
Formblatt Antrag auf allgemeinen Wohnberechtigungsschein/Zinssenkung
Bearbeitungsdauer
ca. 14 Tage
Verfahrensablauf
Zusammen mit dem Antrag auf einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein (WBS) reichen Sie alle für Ihren Haushalt erforderlichen Nachweise ein. Daraus errechnet Ihr Sachbearbeiter das Haushaltseinkommen und stellt Ihnen einen WBS aus. Dieser ist ein Jahr lang gültig und Sie können sich damit in ganz NRW um eine sozialgeförderte Wohnung bewerben.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)