Vorkaufsrecht
Details
Als Vorkaufsrecht wird das Recht bezeichnet, anstelle der Käufer in einen wirksam abgeschlossenen Kaufvertrag einzutreten. Voraussetzung dafür, dass ein Vorkaufsrecht zum Tragen kommt, ist also, dass überhaupt ein Verkauf geplant ist.
Das gemeindliche Vorkaufsrecht ermöglicht es der Gemeinde, für städtebauliche Zwecke Grundstücke zu erwerben, um dadurch auf deren künftige bauliche und sonstige Nutzung Einfluss zu nehmen. Sie kann das Vorkaufsrecht jedoch erst dann ausüben, wenn ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde.
Der Verzicht auf ein Vorkaufsrecht der Gemeinde erfolgt in Form eines Zeugnisses. Dieses wird für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch benötigt.
Kosten
Die Gebühr für eine Vorkaufsrechtsverzichterklärung richtet sich nach der aktuellen Verwaltungsgebührensatzung und beträgt zurzeit 75,00 € je Vorkaufsrecht (Stand 01.01.2025).
Voraussetzungen
Ohne Vorlage eines rechtsgültigen, notariellen Kaufvertrags wird ein eventuelles Vorkaufsrecht nicht geprüft. Eine Prüfung vor Verkauf eines Grundstücks ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Gesetzlich stehen der Stadt Niederkassel für die Geltendmachung eines Vorkaufsrechts maximal 3 Monate zu.
Rechtsgrundlagen
§ 24 ff. BauGB
Weiterführende Informationen
Die Antragstellung für eine Verzichtserklärung oder eine Nicht-Ausübung eines Vorkaufsrechts erfolgt immer über die Notarin/den Notar nachdem der Kaufvertrag geschlossen wurde.